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BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

Vor dem Hintergrund insbesondere der Änderungen durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338, BStBl I S. 1377) sowie das Grundrentengesetz vom 12.08.2020 (BGBl. I S. 1879, BStBl 2021 I S. 4) wurde das BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung neu gefasst.

Lohnsteuerrecht
Lesezeit 1 Min.
Ein Puzzle aus Euro-Banknoten und -Münzen, in deren Mitte sich ein blaues Puzzleteil befindet, auf dem in weißen Buchstaben „Betriebliche Altersvorsorge“ steht.

Vor dem Hintergrund insbesondere der Änderungen durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl. I S. 2338, BStBl I S. 1377) sowie das Grundrentengesetz vom 12.08.2020 (BGBl. I S. 1879, BStBl 2021 I S. 4) wurde das BMF-Schreiben zur steuerlichen Förderung der betrieblichen Altersversorgung neu gefasst. 

Das neue BMF-Schreiben vom 12.08.2021 ersetzt die BMF-Schreiben vom 06.12.2017 (BStBl2018 I S. 147) und vom 08.08.2019 (BStBl I S. 834). Es ist in allen offenen Fällen anzuwenden.

 

Quelle: BMF-Schreiben vom 12.08.2021 – IV C 5 – S 2333/19/10008 :017

 

 

Teaserfoto: © AdobeStock/DOC RABE Media

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