Corona-Sonderregelungen für Kurzarbeitergeld verlängert
Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurden verlängert – darüber hatten wir schon berichtet

Jetzt gibt es auch für Leiharbeitnehmer eine gute Nachricht: Nachdem deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld zunächst mit dem 30. Juni 2022 ausgelaufen und nicht verlängert wurde, gibt es nun ab dem 1. Oktober 2022 erneut die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Die Regelung ist befristet bis Ende des Jahres.
Quelle: BMAS