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Corona-Sonderregelungen für Kurzarbeitergeld verlängert

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurden verlängert – darüber hatten wir schon berichtet

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.
Eine Brieftasche mit Euro-Scheinen und -Münzen auf einem Holztisch neben Holzkacheln mit der Aufschrift „Kurzarbeit“, was das Konzept der Kurzarbeit oder reduzierten Arbeitszeit im deutschsprachigen Wirtschaftskontext verdeutlicht.
Foto:©stock.adobe.com/Dominik Neudecker

(https://www.lohnundgehalt-magazin.de/news/sozialversicherung/zugangserleichterungen-zum-kurzarbeitergeld-werden-bis-31.12.2022-verlaengert).

Jetzt gibt es auch für Leiharbeitnehmer eine gute Nachricht: Nachdem deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld zunächst mit dem 30. Juni 2022 ausgelaufen und nicht verlängert wurde, gibt es nun ab dem 1. Oktober 2022 erneut die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Die Regelung ist befristet bis Ende des Jahres.

Quelle: BMAS

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