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Corona – Vereinfachte Stundung von Beiträgen für Januar und Februar 2021

Für die von den Corona-Regelungen betroffenen Arbeitgeber gab es schon im vergangenen Jahr Erleichterungen bei der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für ihre Beschäftigten.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.
Navigieren in den Sozialversicherungsbeiträgen: eine Finanzplanungsszene mit Euro-Banknoten, Stift und Brille.

Für die von den Corona-Regelungen betroffenen Arbeitgeber gab es schon im vergangenen Jahr Erleichterungen bei der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für ihre Beschäftigten. Sonderregelungen sind jetzt für die Beitragsmonate bis einschließlich Februar 2021 beschlossen worden. Hintergrund ist die schleppende Zahlung der angekündigten Wirtschaftshilfen. Wie schon zuvor Weiterhin gilt, dass vorrangig die angesprochenen Wirtschaftshilfen einschließlich des Kurzarbeitergeldes zu nutzen sind und entsprechende Anträge vor dem Stundungsantrag – soweit dies möglich ist – zu stellen sind. 

Für den Antrag auf Stundung der Beiträge steht ein einheitlicher Vordruck zur Verfügung. 

>> Vordruck [PDF]

Quelle: GKV-Spitzenverband

 

Foto: © Adobe Stock/Butch

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