Corona – Vereinfachte Stundung von Beiträgen für Januar und Februar 2021
Für die von den Corona-Regelungen betroffenen Arbeitgeber gab es schon im vergangenen Jahr Erleichterungen bei der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für ihre Beschäftigten.
Für die von den Corona-Regelungen betroffenen Arbeitgeber gab es schon im vergangenen Jahr Erleichterungen bei der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für ihre Beschäftigten. Sonderregelungen sind jetzt für die Beitragsmonate bis einschließlich Februar 2021 beschlossen worden. Hintergrund ist die schleppende Zahlung der angekündigten Wirtschaftshilfen. Wie schon zuvor Weiterhin gilt, dass vorrangig die angesprochenen Wirtschaftshilfen einschließlich des Kurzarbeitergeldes zu nutzen sind und entsprechende Anträge vor dem Stundungsantrag – soweit dies möglich ist – zu stellen sind.
Für den Antrag auf Stundung der Beiträge steht ein einheitlicher Vordruck zur Verfügung.
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