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Einführung in Zeitwertkonten

Mit einem Zeitwertkonto können Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei Gehaltsteile ansparen, um später Freistellungen oder einen vorzeitigen Ruhestand finanziell zu überbrücken.

Lesezeit 1 Min.
Symbolische Darstellung zur Einführung in Zeitwertkonten: Hand greift nach einer Uhr, die aus einem Laptop erscheint, als Zeichen für flexible Arbeitszeitmodelle.
Foto: © stock.adobe.com/Andrii

Gehaltsumwandlung auf ein Zeitwertkonto: So funktioniert es

Sachverhalt: Wir, ein mittelständisches IT-Unternehmen mit 200 Mitarbeitern, haben einen langjährigen Mitarbeiter, der in fünf Jahren in den vorzeitigen Ruhestand gehen möchte. Die Idee ist, in den nächsten Jahren einen Teil seines Gehalts auf ein Zeitwertkonto einzuzahlen, um die finanzielle Lücke bis zur regulären Rente zu schließen. Wie funktioniert die Einzahlung auf ein Zeitwertkonto? Wann kann unser Mitarbeiter auf sein Guthaben zugreifen? Müssen wir dieses gegen Insolvenz sichern und gibt es steuerlich etwas zu beachten?

Steuer- und sozialversicherungsfreie Einzahlungen auf Zeitwertkonten

Antwort: Natürlich kann Ihr Mitarbeiter einen Teil seines monatlichen Gehalts, beispielsweise 500 Euro, auf sein individuelles Zeitwertkonto einzahlen lassen. Diese Beträge werden steuer- und sozialversicherungsfrei auf seinem Konto gutgeschrieben. Das angesparte Guthaben steht Ihrem Mitarbeiter während der Entnahmephase zur Verfügung, die er flexibel gestalten kann.

Besteuerung und Nutzung des Zeitwertkontos während der Entnahmephase

Die Einzahlungen auf das Zeitwertkonto erfolgen steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Besteuerung und Verbeitragung des Guthabens tritt erst in der Entnahmephase auf, wenn das Geld für Freistellungszeiten verwendet wird. Dabei kann der Mitarbeiter entscheiden, ob er das Guthaben für eine vorzeitige Freistellung von der Arbeit oder für eine spätere Auszahlung nutzt.

Besteuerung und Nutzung des Zeitwertkontos während der Entnahmephase

Um das Guthaben Ihres Mitarbeiters im Falle einer Unternehmensinsolvenz abzusichern, sollten Sie ein Treuhandmodell oder ein externes Anlageinstitut einbeziehen, bei dem die eingezahlten Beträge des Zeitwertkontos an einen Treuhänder oder ein externes Institut übertragen und dort verwaltet werden. Dies gewährleistet, dass das Guthaben auch im Insolvenzfall des Unternehmens geschützt ist.

Besteuerung und Nutzung des Zeitwertkontos während der Entnahmephase

Es ist außerdem wichtig, die steuerlichen Regelungen zu berücksichtigen. Die Einzahlung auf das Zeitwertkonto ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei der Entnahme des Guthabens – beispielsweise bei der vorzeitigen Freistellung vor dem Ruhestand – wird das Guthaben jedoch als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt.