Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien
Free

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025

Mit BMF-Schreiben vom 05.09.2024 wurde der Vordruck für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025 bekanntgegeben.

Lesezeit 1 Min.
Auf einem Holztisch liegen eine Reihe von Rechnungen und Quittungen neben einem Rechner. Auf einem Dokument liegen Euro-Banknoten und -Münzen, was auf finanzielle Berechnungen oder Zahlungen hindeutet, möglicherweise für die Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025.
Foto: @ stock.adobe.com/hkmedia

Aufgrund der Aufzeichnungen im Lohnkonto hat der Arbeitgeber nach Abschluss des Lohnkontos für jeden Arbeitnehmer der zuständigen Finanzbehörde nach Maßgabe des § 93c Abgabenordnung (AO) bis zum letzten Tag des Monats Februar des folgenden Jahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln. Dies ist geregelt in § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG. 

Ohne Authentifizierung des Datenübermittlers ist eine elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung nicht möglich. 

Davon abweichend können insbesondere Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in ihren Privathaushalten im Sinne des § 8a SGB IV beschäftigen, anstelle der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eine entsprechende manuelle Lohnsteuerbescheinigung (Besondere Lohnsteuerbescheinigung) erteilen. 

Lohnsteuerbescheinigungen sind sowohl für unbeschränkt als auch für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer zu erstellen. Ist ein Dritter gemäß § 38 Abs. 3a Satz 1 EStG zum Lohnsteuerabzug verpflichtet, hat er der zuständigen Finanzbehörde für jeden Arbeitnehmer eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln (R 39c Satz 5 LStR i. V. m. § 41b Abs. 1 Satz 2 EStG). 

Für Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer ausschließlich nach den §§ 40 bis 40b EStG pauschal erhoben hat, ist keine Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen. 

Wurden für den Arbeitnehmer elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) übermittelt, wird jedoch kein Arbeitslohn gezahlt, ist keine Lohnsteuerbescheinigung auszustellen. 

Folgende Änderungen im BMF-Schreiben zum BMF-Schreiben aus 2019 sind aufgenommen worden:  

  • Hinweis, dass unter Nummer 9 des Ausdrucks die Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre zu bescheinigen sind 
  • Hinweis, dass unter Nummer 10 des Ausdrucks der Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und Entschädigungen (z. B. Abfindungen) zu bescheinigen ist 
  • Hinweis, dass das Qualifizierungsgeld nach § 82a SBG III unter Nummer 15 einzutragen ist 
  • Hinweis, dass das in Nummer 15 enthaltene Kurzarbeitergeld einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld unter Nummer 15a gesondert auszuweisen ist 
  • Hinweis, dass in Nummer 22-27 Sozialversicherungsbeiträge, die auf einen nicht besteuerten Vorteil nach § 19a Abs. 1 EStG entfallen (Nr. 22 bis 27) zu bescheinigen sind, da diese Beiträge als Sonderausgaben abziehbar sind. 

Aufgenommen wurde, dass es nicht beanstandet wird, wenn eine Korrektur einer bereits übermittelten elektronischen Lohnsteuerbescheinigung noch bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres ohne Vorliegen eines gesetzlichen Änderungsgrundes vorgenommen wird. 

Das BMF-Schreiben zur Lohnsteuerbescheinigung 2025 finden Sie hier: 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2024-09-05-ausdruck-elektr-lstbesch-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=4