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Kurzfristige Beschäftigung: Pauschalierung der Lohnsteuer richtig anwenden

Bei kurzfristigen Beschäftigungen kann die Lohnsteuer mit 25 Prozent pauschaliert werden – doch nur wenn die 18-Tage-Grenze und die 120-Euro-Regel eingehalten werden. Fehler in der Zählweise führen zum Verlust der Pauschalierung.

Lohnsteuerrecht
Lesezeit 1 Min.
Pauschalierung Lohnsteuer kurzfristige Beschäftigung – Entgeltabrechnung mit Taschenrechner und Dokumenten
Foto: © stock.adobe.com/KMPZZZ

Die Pauschalierung der Lohnsteuer bei kurzfristigen Beschäftigungen ist ein bewährtes Instrument. In der Praxis wird sie gerne genutzt, weil sie einfach erscheint. Genau hier liegt aber das Risiko. Die Voraussetzungen sind klar und müssen eingehalten werden.

Grundlagen der Pauschalversteuerung

Grundsätzlich kann die Lohnsteuer mit 25 Prozent pauschal erhoben werden.

Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung nicht länger als 18 zusammenhängende Arbeitstage dauert und der durchschnittliche Arbeitslohn pro Arbeitstag 120 Euro nicht übersteigt. Alternativ bleibt immer die Möglichkeit, nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abzurechnen.

Arbeitstage richtig zählen

Entscheidend ist die richtige Zählweise der Arbeitstage. Es zählen ausschließlich die Tage, an denen tatsächlich gearbeitet wird. Sonn und Feiertage, Samstage, Freizeittage sowie unbezahlte Krankheits- oder Urlaubstage bleiben außen vor. Auch bei Nachtschichten gilt ein klarer Grundsatz. Selbst wenn sich die Arbeitszeit über zwei Kalendertage erstreckt, wird die gesamte Schicht als ein Arbeitstag gewertet.

Grenzen der Pauschalierung beachten

Die 18 Tage Grenze ist keine Empfehlung, sondern eine harte Voraussetzung. Wird sie überschritten, entfällt die Möglichkeit der Pauschalversteuerung vollständig. Dann muss der Arbeitslohn zwingend nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen versteuert werden.

Sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen

Gleiches gilt, wenn die kurzfristige Beschäftigung die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, etwa weil die Zeitgrenzen überschritten werden oder eine berufsmäßige Ausübung vorliegt. In diesen Fällen ist die Pauschalierung ebenfalls ausgeschlossen.

Praxistipps für die Entgeltabrechnung

Für die Entgeltabrechnung bedeutet das: Die Prüfung muss im Vorfeld sauber erfolgen. Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage, Höhe des durchschnittlichen Tageslohns und die sozialversicherungsrechtliche Einordnung greifen ineinander. Wer hier nicht genau hinschaut, verliert schnell die Möglichkeit der Pauschalversteuerung und riskiert fehlerhafte Abrechnungen.


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