Entlastungsprämie steuerfrei: 1.000 Euro für Arbeitnehmer bis 2027
Arbeitgeber können bis 30.06.2027 eine Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Entscheidend ist die Zusätzlichkeit zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.

Mit dem Beschluss des Bundestages vom 24.04.2026 ist die Entlastungsprämie endgültig im Gesetz angekommen. Was zuvor noch politische Diskussion war, ist nun verbindliche Grundlage für die Praxis. Für die Entgeltabrechnung beginnt damit die eigentliche Arbeit.
Steuerfreie Prämie bis 1.000 Euro für Arbeitnehmer
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten eine Prämie von bis zu 1.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Die Regelung ist befristet und gilt bis zum 30.06.2027.
Eingebettet wurde sie in das Gesetzgebungsverfahren rund um das Steuerberatungsgesetz. Die politische Entscheidung um Bundestag fiel deutlich aus, auch wenn sie nicht unumstritten war. Genau das erklärt die Geschwindigkeit, mit der diese Regelung nun umgesetzt werden muss.
Zusätzlichkeit zum Arbeitslohn als zentrale Voraussetzung
Der entscheidende Punkt bleibt die Zusätzlichkeit. Die Steuerfreiheit ist daran gebunden, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Eine Finanzierung über Entgeltumwandlung ist ausgeschlossen. Diese Voraussetzung ist nicht neu, aber sie ist erfahrungsgemäß der Knackpunkt in der praktischen Umsetzung. Genau hier trennt sich saubere Gestaltung von steuerlichem Risiko.
Anforderungen an die Entgeltabrechnung
Für die Entgeltabrechnung bedeutet das, dass jede Zahlung genau geprüft werden muss. Es reicht nicht, eine Prämie auszuzahlen und diese pauschal als steuerfrei zu behandeln.
Maßgeblich ist die arbeitsrechtliche Grundlage. Wird eine bestehende Vergütung umgewidmet oder ersetzt, scheidet die Steuerfreiheit aus. Wird hingegen eine echte Zusatzleistung gewährt, ist die Begünstigung möglich.
Dokumentation und Nachweispflichten
Damit rückt die Dokumentation in den Mittelpunkt. Vereinbarungen, interne Beschlüsse und die konkrete Ausgestaltung müssen nachvollziehbar festgehalten werden. Gerade bei variablen Vergütungsbestandteilen oder bestehenden Bonusregelungen ist besondere Vorsicht geboten. Die Erfahrung aus vergleichbaren Regelungen zeigt, dass hier regelmäßig Fehler entstehen, die im Rahmen von Lohnsteueraußenprüfungen aufgegriffen werden.
Weitere steuerliche Maßnahmen
Parallel wurde mit dem sogenannten Tankrabatt eine temporäre Senkung der Energiesteuern beschlossen. Für die Entgeltabrechnung hat diese Maßnahme keine unmittelbare Auswirkung. Sie zeigt aber sehr deutlich, mit welchem Tempo derzeit steuerliche Entscheidungen getroffen werden und wie schnell daraus konkreter Umsetzungsbedarf entsteht.

