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Entlastungsprämie gestoppt: Warum die steuerfreie 1.000-Euro-Prämie nicht kommt und was das für Arbeitgeber bedeutet

Die geplante steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro ist im Bundesrat gescheitert und im neuen Gesetzesentwurf nicht mehr enthalten. Für Arbeitgeber bedeutet das: Sonderzahlungen bleiben steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn und müssen arbeitsrechtlich wie steuerlich neu bewertet werden.

Lohnsteuerrecht
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Entlastungsprämie berechnen: Taschenrechner mit dem Wort Entlastungsprämie auf dem Display liegt auf Euro-Geldscheinen neben Brille und Stift
Foto: © stock.adobe.com/M. Schuppich

Entlastungsprämie gestoppt: Steuerfreier Bonus für Beschäftigte kommt nicht

Mit der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderung des Steuerberatungsgesetzes sollte ursprünglich auch eine steuerfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte eingeführt werden. Doch das Gesetz fand am 08.05.2026 im Bundesrat keine Mehrheit. Damit ist auch die geplante Entlastungsprämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro gescheitert.

Geplante steuerfreie Entlastungsprämie: Bis zu 1.000 Euro bis 2027

Die vorgesehene Regelung sah vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis zum 30.06.2027 eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung gewähren können. Voraussetzung war allerdings, dass die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Eine Entgeltumwandlung oder die Anrechnung auf bestehende Vergütungsbestandteile war damit ausgeschlossen.

Hintergrund: Maßnahmenpaket der Bundesregierung zum Irankrieg

Die Entlastungsprämie war Bestandteil eines umfangreicheren Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur finanziellen Entlastung der Bürger infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen des Irankrieges. In diesem Zusammenhang wurde bereits der sogenannte Tankrabatt durch den Bundesrat in einer Sondersitzung am 24.04.2026 gebilligt.

Warum das Gesetzgebungsverfahren endgültig gescheitert ist

Nach der Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat stand zunächst noch die Möglichkeit im Raum, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Zwischenzeitlich haben sich jedoch sowohl die Regierungskoalitionen als auch der Bundestag dagegen entschieden. Damit ist das ursprüngliche Gesetzgebungsverfahren endgültig gescheitert.

Neues Steuerberateränderungsgesetz: Ohne steuerfreie Entlastungsprämie

Das Steuerberateränderungsgesetz wurde inzwischen erneut in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Die ursprünglich vorgesehene Entlastungsprämie ist darin allerdings nicht mehr enthalten. Hintergrund ist, dass die eigentlichen steuerberatungsrechtlichen Regelungen zuletzt nicht mehr im politischen Streit standen und daher unabhängig von der Prämienregelung beschlossen werden sollen.

Folgen für die Entgeltabrechnung: Keine steuerfreie Entlastungsprämie möglich

Für die Entgeltabrechnung bedeutet dies vor allem eines: Arbeitgeber dürfen derzeit keine steuer- und sozialversicherungsfreie Entlastungsprämie auszahlen. Das entsprechende Gesetz ist nicht zustande gekommen. Sonderzahlungen an Beschäftigte bleiben daher unabhängig von ihrer Bezeichnung oder ihrem Anlass grundsätzlich steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.

Praxis-Tipp: Umgang mit angekündigten oder zugesagten Zahlungen

Gerade in der Praxis sollte daher genau geprüft werden, ob angekündigte oder bereits kommunizierte Zahlungen weiterhin Bestand haben oder arbeitsrechtlich neu bewertet werden müssen.

 

Tipp: Bleiben Sie bei steuerfreien Sonderzahlungen und neuen Gesetzesänderungen auf dem Laufenden – z. B. mit dem DATAKONTEXT‑Seminar ‚Besondere Sachverhalte in der Entgeltabrechnung‘.

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