Vorsicht vor gefälschten Prüfungsanordnungen per E-Mail
Arbeitgeber, Unternehmen und Steuerpflichtige sollten besonders aufmerksam sein und E-Mails vom Finanzamt sorgfältig überprüfen bzw bei einem Verdacht auf Phishing keinesfalls öffnen.

Aktuell warnen mehrere Landesfinanzministerien vor einer bundesweit auftretenden Phishing-Welle mit angeblichen Prüfungsanordnungen nach § 193 AO. Betroffen sind bislang Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Betrugsmasche auch in weiteren Bundesländern eingesetzt wird.
E-Mails kündigen Außenprüfung an
Die E-Mails erwecken den Eindruck, vom jeweiligen Finanzministerium zu stammen und kündigen eine angebliche Außenprüfung an. Tatsächlich handelt es sich um einen Betrugsversuch. Prüfungsanordnungen werden ausschließlich vom zuständigen Finanzamt erlassen und enthalten unter anderem Angaben zum zuständigen Außenprüfer sowie weitere formale Merkmale, die bei den gefälschten Nachrichten fehlen.
Besonders tückisch ist der Anhang der E-Mail. Statt eines PDF-Dokuments befindet sich darin eine HTML-Datei, die nach dem Öffnen zur Eingabe eines Passworts oder weiterer persönlicher Daten auffordert. Teilweise werden auch Zahlungsaufforderungen eingeblendet.
Nachrichten auf keinen Fall öffnen
Arbeitgeber, Unternehmen und Steuerpflichtige sollten daher besonders aufmerksam sein und derartige Nachrichten keinesfalls öffnen. Anhänge sollten nicht gestartet, Passwörter oder andere Zugangsdaten nicht eingegeben und etwaige Zahlungsaufforderungen ignoriert werden. Stattdessen empfiehlt es sich, die E-Mail unverzüglich zu löschen und im Zweifel direkt beim zuständigen Finanzamt nachzufragen.
Für die Entgeltabrechnung und Steuerabteilungen gilt: Da Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung regelmäßig angekündigt werden, besteht ein erhöhtes Risiko, dass solche Phishing-Mails für echt gehalten werden. Unternehmen sollten ihre Mitarbeitenden deshalb kurzfristig sensibilisieren und auf die aktuellen Betrugsversuche hinweisen. Ein gesunder Zweifel bei unerwarteten E-Mails mit Dateianhängen bleibt der beste Schutz vor Cyberkriminalität.

