Neues BMF-Schreiben schafft Klarheit zum Betriebsstättenbegriff
Das BMF hat neue Verwaltungsgrundsätze zum Betriebsstättenbegriff veröffentlicht. Das Schreiben schafft Klarheit zu Homeoffice-Arbeitsplätzen und grenzüberschreitenden Tätigkeiten für international tätige Unternehmen.

Mit Schreiben vom 18.06.2026 hat das Bundesministerium der Finanzen neue Verwaltungsgrundsätze zum Betriebsstättenbegriff und zur Begründung einer Betriebsstätte im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht veröffentlicht. Das Schreiben ersetzt die bisherigen Ausführungen aus dem BMF-Schreiben vom 24.12.1999 und berücksichtigt die zwischenzeitlichen Entwicklungen im nationalen und internationalen Steuerrecht.
Praktische Bedeutung des Betriebsstättenbegriffs
Der Betriebsstättenbegriff hat erhebliche praktische Bedeutung. Ob eine Betriebsstätte vorliegt, entscheidet in zahlreichen Fällen darüber, welchem Staat Besteuerungsrechte zustehen und welche steuerlichen Pflichten Unternehmen zu erfüllen haben. Die neuen Verwaltungsgrundsätze gelten sowohl für unbeschränkt als auch für beschränkt Steuerpflichtige und legen ihren Schwerpunkt auf grenzüberschreitende Sachverhalte.
Homeoffice und Tätigkeiten in Räumlichkeiten Dritter
Neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Begründung einer Betriebsstätte greift das BMF auch typische Praxisfälle auf. Dazu gehören insbesondere Tätigkeiten in Räumlichkeiten Dritter sowie die steuerliche Beurteilung von Homeoffice-Arbeitsplätzen.
Gerade diese Fragestellungen haben durch die zunehmende Internationalisierung und die dauerhafte Etablierung mobiler Arbeitsformen erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mehr Rechtssicherheit für international tätige Unternehmen
Für international tätige Unternehmen schafft das Schreiben damit mehr Rechtssicherheit bei der Beurteilung, ob durch bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsorte eine Betriebsstätte entsteht. Gleichzeitig wird deutlich, dass die Prüfung künftig noch stärker am konkreten Einzelfall auszurichten ist.
Anwendung in offenen Fällen
Die neuen Verwaltungsgrundsätze sind in allen offenen Fällen anzuwenden, soweit keine entgegenstehenden gesetzlichen Regelungen bestehen. Unternehmen mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten oder dauerhaft im Ausland eingesetzten Beschäftigten sollten die Auswirkungen des neuen BMF-Schreibens daher frühzeitig prüfen und bestehende Strukturen gegebenenfalls steuerlich neu bewerten.
Vertiefen Sie Ihr Wissen zu internationalen Tätigkeiten: Im Seminar „Einsatz ausländischer Mitarbeiter in Deutschland” erfahren Sie alles zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten bei grenzüberschreitenden Beschäftigungsverhältnissen.

