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Entwurf der Rechengrößen 2023 veröffentlicht

Das Bundesministerium für Arbeit hat den Entwurf für die maßgebenden Rechengrößen 2023 veröffentlicht.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.
Eine Nahaufnahme eines Holzstempels mit der Aufschrift „Sozialversicherung“, der auf einem Dokument mit einem Wert von 408,35 Euro ruht und Sozialversicherungs- oder Sicherheitstransaktionen im deutschsprachigen Kontext symbolisiert.
Foto: © stock.adobe.com/Finanzfoto

Der Entwurf der Verordnung soll am 12.10.2022 im Bundeskabinett beschlossen werden.

WestOst
Beitragsbemessungsgrenzen

Kranken- und Pflegeversicherung

  • jährlich
  • monatlich
 

 

59.850 Euro
4.987,50 Euro

 

 

59.850 Euro
4.987,50 Euro

Beitragsbemessungsgrenzen

Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • jährlich
  • monatlich
 

 

87.600 Euro
7.300 Euro

 

 

85.200 Euro
7.100 Euro

Beitragsbemessungsgrenzen

Knappschaftliche Rentenversicherung

  • jährlich
  • monatlich
 

 

107.400 Euro
8.950 Euro

 

 

104.400 Euro
8.700 Euro

Jahresarbeitsentgeltgrenzen

  • allgemeine
  • besondere
 

66.600 Euro
59.850 Euro

 

66.600 Euro
59.850 Euro

Bezugsgrößen

  • jährlich
  • monatlich
 

40.740 Euro
3.395 Euro

 

39.480 Euro
3.290 Euro

Stand: 08.09.2022 – unter Vorbehalt

 

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