Entwurf Programmablaufpläne 2023
Am 28.09.2022 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2023 und die Entwürfe der Programmablaufpläne veröffentlicht.

Die für 2023 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne wurden mit Stand 28.09.2022 berücksichtigt. Vom BMF wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass es sich um Entwürfe handelt, die rechtlich nicht verbindlich sind und noch Änderungen unterliegen können. Die verbindlichen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.