Gesetzentwurf: Qualifizierung und Kurzarbeit
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen Beschäftigte besser für den Strukturwandel in der Arbeitswelt rüsten und Betriebe mit neuen Kurzarbeit-Regelungen während krisenhafter Zeiten unterstützen. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf von Union und SPD vor, der am Freitag in erster Lesung vom Bundestag beraten und in der kommenden Sitzungswoche beschlossen werden soll.
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen Beschäftigte besser für den Strukturwandel in der Arbeitswelt rüsten und Betriebe mit neuen Kurzarbeit-Regelungen während krisenhafter Zeiten unterstützen. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf von Union und SPD vor, der am Freitag in erster Lesung vom Bundestag beraten und in der kommenden Sitzungswoche beschlossen werden soll. Damit möchte man sicherstellen, dass die erweiterten Kurzarbeit-Regelungen schon im April in Kraft treten und so die Unternehmen während der Corona-Krise unterstützen.
So werden bis 2021 befristete Verordnungsermächtigungen in das Gesetz aufgenommen, die es der Bundesregierung ermöglichen, den Zugang zu Kurzarbeitergeld zu erleichtern und die Betriebe zu entlasten. Auch Leiharbeitnehmern soll der Bezug von Kurzarbeitergeld offenstehen. Für den Fall krisenhafter Zeiten soll es möglich sein, Kurzarbeitergeld bereits zu gewähren, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Entgeltausfall betroffen sind (im Normalfall gilt dies erst ab einem Drittel der Beschäftigten). Auch auf den Einsatz negativer Arbeitszeitsalden zur Vermeidung von Kurzarbeit soll vollständig oder teilweise verzichtet werden. Arbeitgeber sollen die von ihnen zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge für kurzarbeitende Beschäftigte komplett erstattet bekommen.
Kern des Gesetzes sind jedoch umfangreiche Maßnahmen, um die Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten zu verbessern. So sollen Regelungen des Qualifizierungschancengesetzes weiterentwickelt werden. Unter anderem sollen die Zuschüsse bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner und bei besonderen Weiterbildungsbedarfen erhöht werden. Für Betriebe, die vor gravierenden betrieblichen Veränderungen stehen, sollen die Zuschüsse um zehn Prozentpunkte erhöht werden, wenn mindestens ein Fünftel des Belegschaft qualifiziert werden muss.
Außerdem soll mit dem Gesetz ein Rechtsanspruch auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses eingeführt werden. Auch sind Änderungen bei der Ausbildungsförderung geplant. Unter anderem sollen ausbildungsbegleitende Hilfen und das Instrument der Assistierten Ausbildung zusammengeführt werden. Die Ausbildungsförderung während einer betrieblichen Berufsausbildung soll auch für Grenzgänger geöffnet werden. Derzeit geltende Regelungen zur Zahlung einer Weiterbildungsprämie sollen bis Ende des Jahres 2023 verlängert werden.
Lesen Sie den Gesetzentwurf hier.
Quelle: Bundesregierung