Banner Online Kompaktkurse für fundiertes Wissen zu neuesten Gesesetzesänderungen und Abrechnungskriterien
Free

Künstlersozialabgabe 2027: Leichte Erhöhung angekündigt

Die Künstlersozialabgabe steigt zum 01.01.2027 von 4,9 auf 5,0 Prozent. Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen nutzen, sollten die Änderung bei ihrer Budgetplanung berücksichtigen.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.
Künstlersozialabgabe: Holzwürfel mit der Aufschrift "Künstler Sozial Abgabe" und Finanzsymbolen auf Münzstapeln
Foto: © stock.adobe.com/MQ-Illustrations

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 vorgelegt. Danach soll der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung zum 01.01.2027 von derzeit 4,9 Prozent auf 5,0 Prozent steigen. Die vorgesehene Anhebung steht noch unter dem Vorbehalt des weiteren Gesetzgebungsverfahrens und muss von Bundesregierung und Bundesrat beschlossen sowie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

Wie die Künstlersozialversicherung funktioniert

Die Künstlersozialversicherung sichert derzeit rund 185.000 selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ab. Ähnlich wie bei abhängig Beschäftigten tragen die Versicherten nur die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die Finanzierung der übrigen Beiträge erfolgt durch einen Bundeszuschuss sowie über die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen verwerten.

Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe

Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind sämtliche Entgelte, die Unternehmen innerhalb eines Kalenderjahres an selbstständige Künstler oder Publizisten zahlen. Die Abgabe ist damit insbesondere für Unternehmen relevant, die regelmäßig Leistungen von Grafikdesignern, Fotografen, Autoren, Webdesignern oder anderen selbstständig tätigen Kreativen in Anspruch nehmen.

Rückkehr zum Abgabesatz der Vorjahre

Mit der geplanten Anhebung um 0,1 Prozentpunkte kehrt der Abgabesatz auf das Niveau der Jahre 2023 bis 2025 zurück, nachdem er für das Jahr 2026 auf 4,9 Prozent abgesenkt worden war. Auch wenn die Erhöhung gering ausfällt, sollten betroffene Unternehmen die Änderung frühzeitig bei ihrer Budget- und Kostenplanung für 2027 berücksichtigen.

Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung

Für die Entgeltabrechnung ergeben sich durch die geplante Anpassung keine unmittelbaren Auswirkungen. Unternehmen, die der Künstlersozialabgabe unterliegen, sollten jedoch ihre Prozesse zur Erfassung abgabepflichtiger Entgelte regelmäßig überprüfen, um eine ordnungsgemäße Ermittlung und Abführung der Künstlersozialabgabe sicherzustellen.

 

Vertiefen Sie Ihr Wissen zu allen wichtigen Entgelt-Themen: Jetzt alle Seminare entdecken!

Diesen Beitrag teilen: