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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen

Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz haben Bundestag und Bundesrat eine der umfangreichsten Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung der vergangenen Jahre verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft zu sichern und einen weiteren deutlichen Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern.

Sozialversicherung
Lesezeit 2 Min.
Mann im Anzug hält seine Hand zwischen Geldstücke
Foto: ©stock.adobe.com/Creative IMAX

Für Arbeitgeber und Entgeltabrechnungsstellen bringt das Beitragssatzstabilisierungsgesetz jedoch weit mehr als höhere Rechengrößen. Zahlreiche Neuerungen verändern die tägliche Payroll-Praxis grundlegend. Die meisten Regelungen treten bereits 2027 in Kraft. Der neue Beitragszuschlag für bestimmte familienversicherte Ehegatten und Lebenspartner gilt dagegen erst ab 2028.

Eine der größten Neuerungen ist die Einführung der Teilarbeitsunfähigkeit mit einem korrespondierenden Teilkrankengeld. Künftig können Beschäftigte bei länger andauernden Erkrankungen ihre Tätigkeit mit ärztlicher Feststellung teilweise wieder aufnehmen. Der Arbeitgeber vergütet die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, während die Krankenkasse den krankheitsbedingten Ausfall über ein Teilkrankengeld ausgleicht. Damit entstehen erstmals bei einer Arbeitsunfähigkeit parallele Zahlungsströme aus Arbeitsentgelt und Sozialleistung. Gleichzeitig müssen das elektronische Arbeitsunfähigkeitsverfahren (eAU) sowie Entgeltabrechnungsprogramme entsprechend erweitert werden.

Ebenfalls neu geregelt werden Teilrenten. Die Kombination aus Teilrente, Teilarbeitsunfähigkeit und Teilkrankengeld eröffnet Gestaltungsmöglichkeiten beim Übergang in den Ruhestand. Für die Entgeltabrechnung entstehen dadurch zusätzliche Prüfpflichten bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung, der Beitragsberechnung und den sozialversicherungsrechtlichen Meldungen.

Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben

Zur Stabilisierung der Finanzierung wird außerdem die Beitragsbemessungsgrenze zum Jahr 2027 einmalig zusätzlich angehoben. Gleichzeitig steigt auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze außerordentlich um weitere 3.600 Euro jährlich. Besonders praxisrelevant ist die neu geschaffene Bestandsschutzregelung für bereits privat krankenversicherte Arbeitnehmer am 31.12.2026.

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Familienversicherung. Ab 2028 wird für bestimmte familienversicherte Ehegatten und Lebenspartner ein einkommensabhängiger Beitragszuschlag erhoben. Gleichzeitig werden die Mitwirkungspflichten der Versicherten erweitert. Künftig müssen Mitglieder ihrer Krankenkasse auch alle Angaben mitteilen, die für die Prüfung der gesetzlichen Ausnahmetatbestände erforderlich sind, und Änderungen unverzüglich anzeigen. Der GKV-Spitzenverband entwickelt hierfür ein bundesweit einheitliches Verfahren sowie einheitliche Meldevordrucke. Die materielle Prüfung erfolgt ausschließlich durch die Krankenkassen. Arbeitgeber übernehmen lediglich die von der Krankenkasse übermittelten Beitragsdaten und müssen diese in der Entgeltabrechnung umsetzen.

Minijobs werden teurer

Auch Minijobs werden teurer. Der pauschale Krankenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers wird künftig an den allgemeinen Beitragssatz einschließlich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes gekoppelt. Dadurch steigen die Lohnnebenkosten insbesondere für Unternehmen mit einer größeren Zahl geringfügig Beschäftigter. Gleichzeitig müssen Entgeltabrechnungsprogramme die künftig jährlich wechselnden Beitragssätze automatisch berücksichtigen.

Für die betriebliche Praxis bedeutet das Gesetz einen erheblichen Umstellungsaufwand. Entgeltabrechnungsprogramme müssen an zahlreiche neue Rechtsvorgaben angepasst werden. Personalabteilungen und Payroll sollten ihre Prozesse frühzeitig überprüfen, Stammdaten aktualisieren, Beschäftigte über die Änderungen informieren und die neuen Melde- und Prüfverfahren rechtzeitig in ihre Abläufe integrieren. Angesichts der Vielzahl gleichzeitiger Änderungen gehört das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu den größten Herausforderungen für die Entgeltabrechnung seit vielen Jahren.

In den nächsten Ausgaben der Fachzeitschrift LOHN+GEHALT werden die Änderungen aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit seinen praktischen Auswirkungen umfangreich dargestellt.

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