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Gesetzliche Unfallversicherung: Über 100.000 Fälle von COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben seit Beginn der Pandemie bis einschließlich August 2021 mehr als 100.000 Fälle von COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt. Das teilt ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), mit.

Sozialversicherung
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Patientenbefragung während Corona

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben seit Beginn der Pandemie bis einschließlich August 2021 mehr als 100.000 Fälle von COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt. Das teilt ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), mit. Hinzu kommen über 10.000 Fälle, in denen eine COVID-19-Erkrankung als Arbeits- oder Schulunfall anerkannt wurde. Die Pandemie beeinflusst damit auch weiterhin das Versicherungsgeschehen in der gesetzlichen Unfallversicherung. Laut vorläufigen Zahlen für das erste Halbjahr 2021 gab es deutlich mehr Berufskrankheiten, während Arbeits- und Wegeunfälle unter dem Niveau des Jahres 2019 blieben.

„Diese Zahlen erinnern uns daran, welche Wucht das Coronavirus gerade in den kalten Monaten entfalten kann“, kommentiert DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy die Statistik. Trotz umfassender Schutzmaßnahmen hätten sich viele Menschen bei der Arbeit angesteckt, vor allem im Gesundheitswesen. Bislang fehle es noch an Daten, um die Folgewirkungen abzuschätzen; insbesondere sei noch unklar, wie viele Versicherte an Long-COVID litten. Angesichts der Verbreitung der Deltavariante des Coronavirus SARS-CoV-2 und der bevorstehenden kalten Jahreszeit hat der DGUV-Hauptgeschäftsführer daher eine dringliche Botschaft: „Wenn Sie sich impfen lassen können, aber es noch nicht gemacht haben: Lassen Sie sich impfen!“ Impfangebote seien unter www.hierwirdgeimpft.de zu finden.

Auch wenn Arbeitsplätze nicht der Hauptort für Infektionen sind, eine Rolle spielen sie dennoch. Seit Beginn der Pandemie hat die gesetzliche Unfallversicherung bei 103.244 Versicherten COVID-19 als Berufskrankheit und bei 10.202 Versicherten als Folge eines Arbeits- oder Schulunfalls anerkannt. Mit 78.294 festgestellten berufsbedingten Erkrankungen entfällt der Großteil des Geschehens auf den Zeitraum von Januar bis einschließlich Juni 2021. Vor allem Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege sind betroffen. Insgesamt starben seit Ausbruch der Pandemie bis Ende August 2021 84 Versicherte infolge einer Erkrankung an COVID-19.

Die Pandemie hat das Unfallgeschehen bei der Arbeit in der ersten Jahreshälfte 2021 weiter beeinflusst. Laut vorläufigen Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gab es von Januar bis einschließlich Juni 392.847 Arbeitsunfälle und 86.792 Wegeunfälle. Das waren zwar mehr Unfälle als im Vorjahreszeitraum (367.016 beziehungsweise 73.039), aber immer noch deutlich weniger als in den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 (432.684 beziehungsweise 91.558).

„Das Versicherungsgeschehen spiegelt, wie massiv die Pandemie das Arbeitsleben verändert hat“, erklärt Hussy. Der Einfluss sei dabei sowohl mittel- als auch unmittelbar. „Mittelbar, weil Kurzarbeit, Homeoffice und Homeschooling die Unfallzahlen haben zurückgehen lassen. Unmittelbar, weil das Berufskrankheiten-Geschehen wegen COVID-19 förmlich explodiert ist.“

Weitere Informationen zu COVID-19 als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es unter https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp

Quelle: DGUV

 

Teaserfoto: © Adobe Stock/DC_Studio

 

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