Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gilt auch in der Notbetreuung
Kita- und Schulkinder, die in der aktuellen Corona-Krise in einer Notbetreuung in Kitas oder Schulen sind, weil Ihre Eltern in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten, stehen weiterhin unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Kita- und Schulkinder, die in der aktuellen Corona-Krise in einer Notbetreuung in Kitas oder Schulen sind, weil Ihre Eltern in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten, stehen weiterhin unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand hin. Ereignen sich Unfälle hingegen im Rahmen einer privat organisierten Kinderbetreuung, ist die gesetzliche Krankenversicherung der richtige Ansprechpartner.
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)