Gesprächsaufzeichnungen: Rechtlich heikel trotz technischer Einfachheit
Die Aufzeichnung von Online-Meetings erfordert eine klare Rechtsgrundlage nach DSGVO. Ohne wirksame Einwilligung drohen datenschutzrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach § 201 StGB.

Gesprächsaufzeichnungen im Arbeitsalltag: Technisch einfach, rechtlich komplex
Die Aufzeichnung und automatische Transkription von Online-Meetings ist im Arbeitsalltag längst angekommen. Was organisatorisch sinnvoll erscheint, ist rechtlich jedoch anspruchsvoll. Denn sowohl das Datenschutzrecht als auch das Strafrecht setzen enge Grenzen.
DSGVO-Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
Jede Form der Gesprächsaufzeichnung stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar und erfordert eine klare Rechtsgrundlage. In der Praxis kommen vor allem Einwilligung oder Interessenabwägung in Betracht. Beide Varianten sind jedoch mit hohen Anforderungen verbunden. Eine beiläufige Zustimmung im Meeting reicht in der Regel nicht aus. Zudem ist zu prüfen, ob eine Transkription tatsächlich erforderlich ist oder mildere Mittel wie eine manuelle Mitschrift ausreichen.
Strafrechtliche Risiken nach § 201 StGB
Besonders kritisch ist der strafrechtliche Aspekt. Die unbefugte Aufnahme des gesprochenen Wortes kann nach § 201 StGB strafbar sein. Ohne wirksame Einwilligung drohen hier persönliche Konsequenzen für die Beteiligten.
Praxishinweise für Arbeitgeber
Für die Praxis gilt daher: Gesprächsaufzeichnungen sind kein Selbstläufer. Ohne sorgfältige Prüfung und saubere Dokumentation sollten entsprechende Funktionen nicht eingesetzt werden.
Eine ausführliche rechtliche Einordnung unserer Experten Sally K. Graham und Dr. Niels Lepperhoff sowie praxisnahe Hinweise finden Sie im vollständigen Beitrag in der Ausgabe 2/2026* der LOHN+GEHALT.
(* Erscheinungstermin der LOHN+GEHALT 2/2026 08.04.2026)

