Nach der Weltmeisterschaft ist vor neuen Herausforderungen
Die Fußballweltmeisterschaft ist vorbei und ein neuer Weltmeister steht fest. Während auf dem Rasen um Tore, Punkte und den Titel gekämpft wurde, haben auch die Arbeitsgerichte kurz vor der Sommerpause wichtige Entscheidungen getroffen. Diese betreffen zentrale Fragen des Kündigungsrechts, der variablen Vergütung, des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Betriebsratsvergütung.

Fristlose Kündigung während eines laufenden Schwerbehindertenverfahrens
Für besondere Aufmerksamkeit sorgt eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg. Das Gericht widerspricht der seit fast 40 Jahren bestehenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur außerordentlichen Kündigung während eines laufenden Antrags auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch.
Die Entscheidung macht deutlich, dass Arbeitgeber auch während des Verfahrens die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung im Blick behalten müssen. Wer zunächst die Entscheidung des Integrationsamtes abwartet, riskiert, dass die Kündigung nicht mehr fristgerecht erklärt werden kann. Für die betriebliche Praxis entsteht damit eine schwierige Situation. Arbeitgeber müssen den besonderen Kündigungsschutz beachten und gleichzeitig sicherstellen, dass die kurze gesetzliche Erklärungsfrist nicht ungenutzt verstreicht.
Variable Vergütung während der Elternzeit
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat sich mit der Frage beschäftigt, ob eine variable Vergütung während der Elternzeit zeitanteilig gekürzt werden darf. Nach Auffassung des Gerichts ist eine solche Kürzung grundsätzlich auch dann möglich, wenn die zugrunde liegende Vereinbarung keine ausdrückliche Kürzungsregelung enthält.
Entscheidend ist, welchem Zweck die variable Vergütung dient. Soll mit ihr die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung honoriert werden, kann eine zeitanteilige Reduzierung für Zeiten gerechtfertigt sein, in denen das Arbeitsverhältnis aufgrund der Elternzeit ruht.
Arbeitgeber sollten ihre Bonusvereinbarungen dennoch eindeutig formulieren. Klare Regelungen schaffen Transparenz und vermeiden spätere Auseinandersetzungen über die Berechnung der Vergütung.
Gleichbehandlung gilt auch für kirchliche Arbeitgeber
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat klargestellt, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz auch für kirchliche Arbeitgeber gilt. Vergütet ein Arbeitgeber eine bestimmte Berufsgruppe besser als andere Beschäftigte, obwohl diese eine vergleichbare oder sogar identische Tätigkeit ausüben, muss hierfür ein sachlicher Grund bestehen.
Fehlt eine nachvollziehbare Rechtfertigung, können die benachteiligten Beschäftigten eine entsprechende Anpassung ihrer Vergütung verlangen. Die Entscheidung zeigt, dass auch kirchliche Arbeitgeber ihre Vergütungsstrukturen transparent und sachlich begründen müssen. Historisch gewachsene Unterschiede allein reichen dafür nicht aus.
Betriebsratsvergütung wird zum Compliance-Thema
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers bestätigt, der über Jahre hinweg überhöhte Vergütungen an Betriebsratsmitglieder veranlasst hatte. Die Entscheidung verdeutlicht die erheblichen persönlichen und wirtschaftlichen Risiken, die aus einer fehlerhaften Betriebsratsvergütung entstehen können.
Betriebsratsmitglieder dürfen wegen ihres Amtes weder benachteiligt noch begünstigt werden. Die Festlegung ihrer Vergütung erfordert deshalb eine sorgfältige und nachvollziehbare Prüfung. Unternehmen sollten Vergleichsgruppen, berufliche Entwicklungen und Vergütungsentscheidungen umfassend dokumentieren. Spätestens mit dieser Entscheidung steht fest, dass die Betriebsratsvergütung nicht nur ein arbeitsrechtliches Thema ist. Sie gehört dauerhaft auf die Compliance-Agenda.
Die v. g. Urteile stellen wir in diesem und in den nächsten Newslettern dar.
Rentenanpassung zum 1. Juli 2026
Der Bundesrat hat am 12.06.2026 der Rentenwertbestimmungsverordnung zugestimmt. Der aktuelle Rentenwert steigt zum 01.07.2026 bundesweit um 4,24 Prozent auf 42,52 Euro.
Die Anpassung betrifft nicht nur Bezieherinnen und Bezieher einer gesetzlichen Rente. Auswirkungen können sich ebenfalls auf Betriebsrenten und Versorgungszusagen ergeben, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar an die Entwicklung der gesetzlichen Renten gekoppelt ist. Arbeitgeber sollten deshalb bestehende Anpassungsklauseln überprüfen und sicherstellen, dass die neuen Werte korrekt berücksichtigt werden.
Grundsicherungsgeld ersetzt das Bürgergeld
Seit dem 01.07.2026 ist das Grundsicherungsgeld an die Stelle des bisherigen Bürgergeldes getreten. Mit der Neuregelung stärkt der Gesetzgeber den Vorrang der Arbeitsvermittlung und fasst die Mitwirkungspflichten verbindlicher.
Für die Entgeltabrechnung ergeben sich zunächst nur geringe unmittelbare Auswirkungen. Der neue Begriff wird jedoch künftig insbesondere bei Beschäftigten mit ergänzendem Leistungsbezug sowie in Bescheinigungen und im Schriftverkehr mit den zuständigen Stellen eine Rolle spielen. Unternehmen sollten deshalb ihre internen Vorlagen und Prozesse auf die neue Bezeichnung überprüfen.
Entgelttransparenz bleibt auf der Tagesordnung
Ein Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie liegt weiterhin nicht vor. Seit dem 07.06.2026 befindet sich Deutschland offiziell mit der Umsetzung im Verzug.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Arbeitgeber die weitere Entwicklung abwarten können.
Die bereits geltenden Vorgaben und die richtlinienkonforme Auslegung des deutschen Rechts gewinnen zunehmend an Bedeutung. Unternehmen sollten deshalb ihre Vergütungsstrukturen, Stellenbewertungen und Auskunftsprozesse bereits jetzt überprüfen. Ausführlich haben wir die aktuelle Rechtslage und den daraus entstehenden Handlungsbedarf in unserer Juni-Sonderausgabe erläutert. Wer diese Ausgabe verpasst hat, sollte einen Blick hineinwerfen. Das Thema Entgelttransparenz bleibt für Personalabteilungen und Entgeltabrechnung von zentraler Bedeutung.
Die Sommerpause bietet damit nur eine kurze Verschnaufpause. Die aktuellen Entscheidungen und gesetzlichen Entwicklungen zeigen, dass Unternehmen ihre arbeitsrechtlichen und abrechnungsbezogenen Prozesse kontinuierlich überprüfen müssen. Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre dieser Ausgabe.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie mit unseren Online-Kompaktkursen. Unser Referentenduo Dr. Michaela Felisiak und Dr. Dominik Sorber sind Top-Experten auf diesem Gebiet.
- Einstieg in das Thema Entgelttransparenzrichtlinie am 12.08.2026
- Umsetzungsstrategien in der Praxis am 19.08.2026
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