Grundsätzliche Hinweise zur Anerkennung von Kindern in der Pflegeversicherung
Die Änderungen in der Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 kamen relativ plötzlich.
Deshalb waren beim Inkrafttreten noch nicht alle Fragen geklärt. Inzwischen haben die Spitzenverbände nachgelegt und grundsätzliche Hinweise zur Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft mit Datum vom 11. Juli 2023 herausgegeben.
Hier können Sie sich Die Grundsätzlichen Hinweise ansehen.
Quelle: GKV Spitzenverband