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Hinzuverdienstgrenze auch 2021 erhöht

Die nach § 36 SGB VI geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten in Höhe von 6.300 Euro steigt ab dem 01.01.2021 von 44.590 Euro auf 46.060 Euro.

Sozialversicherung
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Umtausch von Euro-Währung zwischen zwei Personen.

Die nach § 36 SGB VI geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten in Höhe von 6.300 Euro steigt ab dem 01.01.2021 von 44.590 Euro auf 46.060 Euro. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Dies wurde im Rahmen des Arbeitsschutzkontrollgesetz am 18.12.2020 vom Bundesrat beschlossen.

Die neue Hinzuverdienstgrenze gilt befristet bis zum 31.12.2021. Ab 2022 gilt daher voraussichtlich wieder die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr. Für 2020 war die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze bereits auf 44.590 Euro erhöht worden.

Der Gesetzgeber reagierte damit auf den durch die Covid-19-Pandemie gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal und die durch Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen ausgelösten Personalengpässe in anderen Wirtschaftsbereichen. Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden.

Beitragsbild: stock.adobe.com/zest_marina

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