Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten bleibt auch für 2022 erhöht
Die jährliche Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten bleibt auch über den 31. Dezember 2021 hinaus bei 46.060 Euro. Nebeneinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit weiterhin nicht zu einer Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Die Regelung wurde im Rahmen der Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Das Gesetz ist bereits vom Bundesrat verabschiedet worden.
Die jährliche Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten bleibt auch über den 31. Dezember 2021 hinaus bei 46.060 Euro. Nebeneinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit weiterhin nicht zu einer Kürzung einer vorgezogenen Altersrente. Die Regelung wurde im Rahmen der Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Das Gesetz ist bereits vom Bundesrat verabschiedet worden.
Die Verlängerung der höheren Hinzuverdienstgrenze ist wiederum befristet bis zum Jahresende 2022.
Durch die Maßnahme soll der durch die Covid-19-Pandemie gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal und die durch Erkrankungen oder Quarantäneanordnungen ausgelösten Personalengpässe in anderen Wirtschaftsbereichen abgefedert werden. Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden.
Quelle: Bundesrat
Teaserfoto: © Adobe Stock/Stephanie Eichler