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Höheres Kurzarbeitergeld

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat am 13. Mai 2020 grünes Licht für eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes gegeben.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.

Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat am 13. Mai 2020 grünes Licht für eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes gegeben.

Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht. Diese Regelung gilt bis Ende 2020. Außerdem werden für Beschäftigte in Kurzarbeit ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

Ferner soll das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

Quelle: Deutscher Bundestag

 

 

 

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