Jahressteuergesetz 2026: Bundesrat fordert Nachbesserungen für die Entgeltabrechnung
Der Bundesrat fordert im Jahressteuergesetz 2026 Erleichterungen bei Reisekosten, Lohnsteuer-Anmeldung und elektronischen Bescheinigungen. Welche Vorschläge es ins Gesetz schaffen, entscheidet sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Das Jahressteuergesetz 2026 nimmt weiter Gestalt an. Nach der ersten Beratung im Bundestag am 08.10.2026 steht nun die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss am 02.11.2026 bevor. Der Bundesrat hat bereits umfangreiche Änderungsvorschläge vorgelegt. Einige davon betreffen unmittelbar die betriebliche Entgeltabrechnung.
Bürokratie für Arbeitgeber: Zusätzliche Bescheinigungs- und Meldepflichten
Im Mittelpunkt stehen insbesondere die geplanten zusätzlichen Bescheinigungs- und Meldepflichten für Arbeitgeber. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisiert den damit verbundenen Bürokratieaufwand und fordert weitere Vereinfachungen.
Die Vorschläge des Bundesrates zur Entgeltabrechnung
Die wichtigsten Vorschläge des Bundesrates im Überblick:
- Elektronische Lohnsteuerbescheinigung: Statt einer detaillierten Aufschlüsselung steuerfreier Reisekostenerstattungen soll künftig der Großbuchstabe „R“ ausreichen, wenn sämtliche beruflich veranlassten Reisekosten bis zur steuerlich zulässigen Höhe erstattet wurden.
- Korrekturen beim Lohnsteuerabzug: Arbeitgeberanzeigen nach § 41c EStG sollen künftig über einen standardisierten elektronischen Datensatz übermittelt werden. Zudem wird eine Bagatellgrenze bei fehlerhaften Steuerfreistellungen von Kurzarbeitergeld angeregt.
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Tatsächliche Beitragsdaten, insbesondere freiwillig gesetzlich versicherter Arbeitnehmer, sollen verstärkt elektronisch übermittelt und unmittelbar bei der Vorsorgepauschale berücksichtigt werden.
- Lohnsteuer-Anmeldung: Die Betragsgrenze für die jährliche Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung soll von 1.080 Euro auf 1.800 Euro steigen.
- Digitale Lohnunterlagen: Ab 2028 soll eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die rechtssichere elektronische Aufbewahrung lohnsteuerlicher Unterlagen geschaffen werden.
- Beendigung von Dienstverhältnissen: Der Bundesrat regt an, Sanktionen bei unterlassenen oder verspäteten elektronischen Abmeldungen im ELStAM-Verfahren zu prüfen.
Kritikpunkte der Arbeitgeberverbände am Jahressteuergesetz 2026
Allerdings bleiben aus Sicht der Arbeitgeberverbände wesentliche Kritikpunkte bestehen.
Dazu gehören insbesondere die geplante Einschränkung der Grundlohndefinition für steuerfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge, zusätzliche Aufzeichnungspflichten sowie der erweiterte Datenzugriff bei der Lohnsteuer-Nachschau.
Ausblick: Zeitplan des Jahressteuergesetzes 2026
Wie geht es weiter?
Nach der öffentlichen Anhörung am 02.11.2026 sind die abschließenden Beratungen im Bundestag voraussichtlich für den 13.11.2026 vorgesehen.
Für die Entgeltabrechnung bleibt damit spannend, welche Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden. Fest steht bereits jetzt: Das Jahressteuergesetz 2026 könnte zahlreiche Anpassungen in den Abrechnungsprozessen erforderlich machen.
