Kabinett beschließt Änderungen des Bevölkerungsschutzgesetzes
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat das Bundeskabinett am 28.10.2020 Änderungen des Bevölkerungsschutzgesetzes beschlossen. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt.
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat das Bundeskabinett am 28.10.2020 Änderungen des Bevölkerungsschutzgesetzes beschlossen. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt.
Die bisherigen Regelungen zum Reiseverkehr sollen für den Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite angepasst werden. Danach könne eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten verordnet werden, um eine bessere Nachvollziehbarkeit der Quarantäneeinhaltung durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen. Der Begriff des Risikogebiets werde legaldefiniert.
Erwerbstätige sorgeberechtigte Eltern, die infolge coronabedingter Kita- und Schulschließungen ihr Kind zu Hause betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, sollen weiterhin einen Entschädigungsanspruch haben. Die Entschädigungsregelung soll bis zum 31.03.2020 verlängert werden. Einen Entschädigungsanspruch sollen auch Eltern haben, die ein unter Quarantäne stehendes Kind zu Hause betreuen müssen.
Der Entschädigungsausschluss soll erweitert werden. Danach soll eine Entschädigung wegen Verdienstausfalls künftig ausgeschlossen sein, wenn der Quarantäne eine vermeidbare Reise in ein Risikogebiet zugrunde liegt.
Quelle: Bundesregierung
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