Keine Beitragsaufschläge in der PKV
Pandemiebedingte Beitragsaufschläge bei privat Krankenversicherten zeichnen sich nach Angaben der Bundesregierung bislang nicht ab. Angesichts der Corona-Krise wurde unlängst ein vereinfachtes Rückkehrrecht aus dem Basistarif in den Ursprungstarif eingeführt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
Pandemiebedingte Beitragsaufschläge bei privat Krankenversicherten zeichnen sich nach Angaben der Bundesregierung bislang nicht ab. Angesichts der Corona-Krise wurde unlängst ein vereinfachtes Rückkehrrecht aus dem Basistarif in den Ursprungstarif eingeführt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
Damit könnten Mitglieder der Privaten Krankenversicherung (PKV), die vorübergehend auf die Unterstützung eines staatlichen Grundsicherungssystems angewiesen seien, ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren alten Tarif zurückkehren, wenn sich ihre finanzielle Lage bessere.
Quelle: Bundestag