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Konsultationsvereinbarung mit Niederlanden verlängert

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die vierte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit den Niederlanden über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von grenzpendelnden Arbeitnehmern veröffentlicht.

Lohnsteuerrecht
Lesezeit 1 Min.
Ein Bild, das die Verschmelzung der russischen und deutschen Flaggen zeigt und eine Mischung der Symbole der beiden Nationen auf einem strukturierten Stoffhintergrund darstellt.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die vierte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit den Niederlanden über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von grenzpendelnden Arbeitnehmern veröffentlicht. 

Deutschland und die Niederlande einigten sich auf ein Fortbestehen der Regelungen ihrer Vereinbarung bis mindestens 30.09.2021. Danach verlängert sich die Anwendung der Konsultationsvereinbarung weiterhin automatisch, sofern sie nicht mindestens eine Woche vor Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt wird.

 

Quelle: BMF-Schreiben vom 25.06.2021 – IV B 3 – S 1301-NDL/20/10004 : 001

 

Teaserfoto: © AdobeStock/Oleksii

 

 

 

 

 

 

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