Konsultationsvereinbarung mit Österreich
Am 04.04.2022 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die letztmalige Fortführung der Konsultationsvereinbarung mit Österreich über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von grenzpendelnden Arbeitnehmern.
Am 04.04.2022 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die letztmalige Fortführung der Konsultationsvereinbarung mit Österreich über die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von grenzpendelnden Arbeitnehmern.
Grundsätzlich verlängern sich die Regelungen der Konsultationsvereinbarung automatisch, sofern die Vereinbarung nicht mindestens eine Woche vor Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt wird. Deutschland und Österreich einigten sich darauf, die Regelungen ihrer Vereinbarung letztmalig bis zum 30.06.2022 zu verlängern. Die Regelungen der Konsultationsvereinbarung finden „auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11.03.2020 bis zum 30.06.2022 Anwendung.“
Quelle: BMF-Schreiben vom 04.04.2022 – IV B 3 – S 1301-AUT/19/10006 :005
Teaserfoto: © Adobe Stock/Maksym Kapliuk