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Längst nicht alle Arbeitnehmer erhalten Urlaubsgeld

Foto: ©AdobeStock/Racamani

Ein zusätzliches Urlaubsgeld erhalten weniger als die Hälfte der tarifvertraglich Beschäftigten. In diesem Jahr sind es 46,8 Prozent, wie das statistische Bundesamt ermittelt hat. Durchschnittlich bekommen sie 1 644 Euro brutto für die Urlaubskasse. Das sind 2,6 % oder 42 Euro mehr als im Vorjahr (1 602 Euro). Im Vergleich dazu erhöhten sich die Preise für Pauschalreisen von Mai 2023 bis Mai 2024 um 5,6 %. Mit durchschnittlich 1 692 Euro erhalten Tarifbeschäftigte in den westlichen Bundesländern rund 41,5 % oder 496 Euro mehr Urlaubsgeld als Tarifbeschäftigte in den östlichen Bundesländern (1 196 Euro).

Bei Betrachtung der einzelnen Branchen fällt sowohl die Höhe des tariflich vereinbarten Urlaubsgelds als auch der Anteil der Beschäftigten, die laut Tarifvertrag Anspruch auf Urlaubsgeld haben, sehr unterschiedlich aus. Dabei können in eine Branche auch mehrere Tarifverträge einfließen. Das höchste Urlaubsgeld erhalten die Tarifbeschäftigten im Jahr 2024 im Bereich „Informationsdienstleistungen“. Von den hier durchschnittlich gezahlten 3 769 Euro profitieren allerdings nur 35,4 % der Tarifbeschäftigten. Ebenfalls deutlich über dem Durchschnitt liegt das tarifliche Urlaubsgeld unter anderem in den Bereichen „Gewinnung von Erdöl und Erdgas“ mit 3 138 Euro und „Maschinenbau“ mit 2 982 Euro. In beiden Bereichen wird das Urlaubsgeld an alle Tarifbeschäftigten gezahlt.

Nahe am Durchschnitt liegt das tarifliche Urlaubsgeld beispielsweise in den Bereichen „Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten“ (1 656 Euro) und „Herstellung von Möbeln“ (1 636 Euro). In diesen beiden Bereichen erhalten 63,6 % beziehungsweise 83,1 % der Tarifbeschäftigten Urlaubsgeld.

Das niedrigste Urlaubsgeld erhalten die Tarifbeschäftigten im Bereich „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“. Hier erhalten nahezu alle Tarifbeschäftigte (98,7 %) ein Urlaubsgeld in Höhe von durchschnittlich 326 Euro. Auch im Bereich „Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten“ gibt es mit 361 Euro ein unterdurchschnittliches Urlaubsgeld. Hier haben 76,3 % der Tarifbeschäftigten einen Urlaubsgeldanspruch. In der Branche „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ erhalten die Tarifbeschäftigten kein Urlaubsgeld.

Methodische Hinweise:

Methodische Hinweise

Die Höhe des Urlaubsgeldes wird unterschiedlich in Tarifverträge eingebracht. Es kann zum einen ein fester Betrag festgelegt werden und zum anderen ein prozentualer Anteil des Bruttoverdienstes. Eine Erhöhung des Urlaubsgeldes kann daher aus einem tatsächlich höheren Festbetrag des Urlaubsgeldes resultieren oder indirekt durch die Erhöhung der Bruttoverdienste.

Die Auswertungen zum Urlaubsgeld basieren auf den Lohn-, Gehalts- und Entgelttarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen, die auch zur regelmäßigen Berechnung der Tarifindizes erfasst werden. Sie stellen damit repräsentative Ergebnisse für die deutsche Tariflandschaft dar.

Bei der Berechnung des Durchschnitts zum Urlaubsgeld werden nur die Tarifverträge einbezogen, bei denen ein Urlaubsgeld gezahlt wird. Nicht als Urlaubsgeld gezählt werden Jahressonderzahlungen („Weihnachtsgeld“). Dem ausgewiesenen durchschnittlichen Urlaubsgeld liegt die Annahme einer Vollzeitstelle zugrunde.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse nach Wirtschaftszweigen sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite „Tarifverdienste, Tarifbindung“ für DeutschlandWestdeutschland und Ostdeutschland verfügbar. Informationen zu Branchentarifverträgen können über unsere Tarifdatenbank abgerufen werden.

Quelle: destatis