Neue Fachliche Weisungen zum Kurzarbeitergeld
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Fachliche Weisung vom 23.12.2021 – Hinzuverdienstmöglichkeit, Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem 4. und 7. Bezugsmonat veröffentlicht.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat die Fachliche Weisung vom 23.12.2021 – Hinzuverdienstmöglichkeit, Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem 4. und 7. Bezugsmonat veröffentlicht.
Die Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus Minijobs nach § 421c Abs. 1 SGB III und die erhöhten Leistungssätze zum Kurzarbeitergeld nach § 421c Abs. 2 SGB III wurden mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bis 31.03.2022 verlängert.
Diese Regelungen werden mit der Fachlichen Weisung umgesetzt.
Quelle: Fachliche Weisung 202112040 vom 23.12.2021
Teaserfoto: © Adobe Stock/Wolfilser