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Novelle des Personalvertretungsgesetzes

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Entwurf zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vorgelegt, der am 23.4. in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Arbeitsrecht
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Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Entwurf zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes vorgelegt, der am 23.4. in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Wie die beiden Fraktionen darin ausführen, endet die Amtszeit des Personalrates laut Bundespersonalvertretungsgesetz spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem die turnusmäßigen Neuwahlen stattfinden. Das Auftreten der Viruskrankheit Covid-19 führe jedoch „zu erheblichen Erschwernissen für die Durchführbarkeit der derzeit stattfindenden Wahlen zu den Personalvertretungen“.

Im Hinblick auf Erkrankungen von Beschäftigten oder ihren Angehörigen, häusliche Quarantäne, notwendige häusliche Kinderbetreuungen infolge der Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, Ausweitung der Möglichkeiten mobilen Arbeitens, Einschränkungen von Dienstreisen und dienstlichen Terminen sowie Abstandsgeboten aus Gründen des Gesundheitsschutzes sei nicht in allen Dienststellen sichergestellt, dass die Wahlen zu den Personalvertretungen fristgerecht organisiert werden können, heißt es in der Vorlage weiter. Mit dem Ablauf der Amtszeiten der bestehenden Personalvertretungen könnten hierdurch personalvertretungslose Zeiten in größerem Umfang und von einiger Dauer eintreten.

Zudem stelle das Coronavirus die Geschäftsführung der Personalvertretungen vor praktische Schwierigkeiten und rechtliche Unsicherheiten, schreiben die zwei Fraktionen. Personalratssitzungen würden bislang nur in Form von Präsenzsitzungen vor Ort durchgeführt, die jedoch wegen der hiermit verbundenen Infektionsrisiken bis auf Weiteres nicht erfolgen könnten. Zur Abwendung personalvertretungsloser Zeiten sowie zum Erhalt der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen seien daher gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich.

Nach dem Gesetzentwurf sollen daher die im Amt befindlichen Personalvertretungen die Geschäfte im Rahmen eines Übergangsmandats kommissarisch weiterführen, „wenn die Wahlen zu den Personalvertretungen bis zum Ablauf der Amtszeit der bestehenden Personalvertretungen nicht erfolgen oder bis zu diesem Zeitpunkt die konstituierende Sitzung der neu gewählten Personalvertretungen nicht stattgefunden hat“. Zudem sollen Beschlussfassungen der Personalvertretungen dem Entwurf zufolge „auch ohne physische Anwesenheit der Mitglieder in Sitzungen vor Ort erfolgen können, indem Sitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenz ermöglicht werden“. Beide Maßnahmen sollen laut Vorlage bis zum 31. März 2021 befristet werden.

 

Quelle: Deutscher Bundestag

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