Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen ab 2022
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte am 29.09.2021 die aktuellen Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei betrieblich veranlassten Auslandsdienstreisen. Pandemiebedingt gelten die Pauschalen des Jahres 2021 unverändert auch im Kalenderjahr 2022 und werden nicht neu festgesetzt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlichte am 29.09.2021 die aktuellen Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei betrieblich veranlassten Auslandsdienstreisen. Pandemiebedingt gelten die Pauschalen des Jahres 2021 unverändert auch im Kalenderjahr 2022 und werden nicht neu festgesetzt. Das am 03.12.2020 veröffentlichte Anwendungsschreiben regelt die Reisekosten und Reisekostenvergütungen „ab dem 01.01.2021“ und muss damit nicht für das Kalenderjahr 2022 angepasst werden.
Quelle: BMF-Schreiben vom 03.12.2020 – IV C 5 – S 2353/19/10010 : 002
Teaserfoto: © AdobeStock/Jérôme Rommé