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Pauschalen für Auslandsreisekosten für 2024 teilweise geändert

Das Bundesfinanzministerium hat jetzt die ab Januar 2024 geltenden Beträge veröffentlicht. Dabei gibt es eine größere Zahl an Veränderungen gegenüber dem laufenden Jahr 2023. Diese sind in der Übersicht kenntlich gemacht.

AllgemeinArbeitsrecht
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Ein Stapel Dokumente zum Thema Humanressourcen, darunter Quittungen und ein gelber Zettel mit der Aufschrift „reisekostenabrechnung“.
Foto: © Adobe.Stock.com/nmann77

Bei Auslandsaufenthalten von Mitarbeitern fallen häufig höhere Kosten an als in Deutschland. Für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten gelten länderspezifische Pauschalbeträge, die regelmäßig an die aktuelle Preisentwicklung angepasst werden. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt die ab Januar 2024 geltenden Beträge veröffentlicht. Dabei gibt es eine größere Zahl an Veränderungen gegenüber dem laufenden Jahr 2023. Diese sind in der Übersicht kenntlich gemacht.

Das Schreiben des Ministeriums mit einer Tabelle über die ab 2024 geltenden Werte finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2023-11-21-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Quelle: BMF

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