Regelungen zum Kurzarbeitergeld werden verlängert
Ab dem 4. Monat beträgt das Kurzarbeitergeld 70 Prozent bzw. auf 77 Prozent für Beschäftigte mit Kindern (statt 60/67 Prozent). Ab dem 7. Monat wird das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent bzw. auf 87 Prozent für Beschäftigte mit Kindern erhöht.
Ab dem 4. Monat beträgt das Kurzarbeitergeld 70 Prozent bzw. auf 77 Prozent für Beschäftigte mit Kindern (statt 60/67 Prozent).
Ab dem 7. Monat wird das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent bzw. auf 87 Prozent für Beschäftigte mit Kindern erhöht.
Voraussetzung: Anspruch auf Kurzarbeitergeld entsteht bis zum 31.3.2021 und die Arbeitszeit wird um mehr als 50 Prozent reduziert.
Beschäftigte sollen das erhöhte Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 erhalten können.
Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird generell verlängert. Unternehmen, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben, können bis zum 31. Dezember 2021 Kurzarbeitergeld (KUG) beziehen.
Außerdem können bis zum 30. Juni 2021 die Sozialversicherungsbeiträge während des Bezugs von Kurzarbeitergeld durch die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 Prozent erstattet werden.
alga-Competence-Center