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Sachbezugswerte 2022

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung veröffentlicht.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.
Eine Hand, die strategisch einen Prozentwürfel auf aufsteigenden Münzstapeln platziert, symbolisiert das Konzept der Zinssätze oder des Investitionswachstums.

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung veröffentlicht. 

Damit werden die Sachbezugswerte für das Jahr 2022 auf Grundlage der Verbraucherpreisentwicklung von Juni 2020 bis zum Juni 2021 festgelegt. 

Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ist im maßgeblichen Zeitraum um 2,8 % gestiegen. Auf dieser Grundlage wird der Monatswert für die Verpflegung für 2021 im Rahmen der jährlichen Anpassung von 263 Euro auf 270 Euro angehoben (§ 2 Absatz 1 Satz 1 SvEV). 

Dieser Gesamtwert setzt sich zusammen aus folgenden Teilwerten:

  • Frühstück von 56 Euro (2021: 55 Euro),
  • Mittagessen von 107 Euro (2021: 104 Euro) und
  • Abendessen von 107 Euro (2021: 104 Euro).

 

Der Verbraucherpreisindex für Wohnen und Miete hat sich im Bezugszeitraum um 1,7 % erhöht. Dementsprechend wird insbesondere der Wert für eine als Sachbezug zur Verfügung gestellte Unterkunft von monatlich 237 € auf 241 € angehoben (§ 2 Absatz 3 Satz 1 SvEV). Auch die in § 2 Absatz 4 SvEV genannten Werte für den Quadratmeter werden entsprechend erhöht.

Quelle: Entwurf der 12. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung

 

 

 

Teaserfoto: © AdobeStock/Fokussiert

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