Sonderregelung zum Pflegeunterstützungsgeld soll verlängert werden.
Mit dem Kurzarbeitergelddauerverlängerungsgesetz und den darin genannten Regelungen zum Kurzarbeitergeld sollen auch die Sonderregelungen in Pflege- und Familienpflegezeitgesetz und in § 150 Abs. 5d und 6 SGB XI zum Pflegeunterstützungsgeld über den 31.03.2022 hinaus bis zum 30.06.2022 verlängert werden.
Mit dem Kurzarbeitergelddauerverlängerungsgesetz und den darin genannten Regelungen zum Kurzarbeitergeld sollen auch die Sonderregelungen in Pflege- und Familienpflegezeitgesetz und in § 150 Abs. 5d und 6 SGB XI zum Pflegeunterstützungsgeld über den 31.03.2022 hinaus bis zum 30.06.2022 verlängert werden.
Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
Teaserfoto: © Adobe Stock/pikselstock