Sondierungsgespräche – Die Ergebnisse aus arbeitsrechtlicher Sicht
Am 08.03.2025 haben CDU, CSU und SPD ihre Sondierungsgespräche erfolgreich abgeschlossen. Doch was bedeuten die politischen Weichenstellungen für das Arbeitsrecht? Das elfseitige Sondierungspapier gibt dazu erste Antworten. Besonders fünf arbeitsrechtliche Themen stechen hervor und könnten weitreichende Folgen für Unternehmen und Beschäftigte haben.

1. Mindestlohn: Auf dem Weg zu 15 Euro
Die Entwicklung des Mindestlohns soll sich künftig an einer Gesamtabwägung orientieren, die sowohl die Tarifentwicklung als auch 60 % des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt. Die Prognose: Ein Mindestlohn von 15 Euro könnte bis 2026 erreicht werden. Das würde Millionen Arbeitnehmern eine spürbare Lohnerhöhung bringen und gleichzeitig den Druck auf Unternehmen erhöhen, ihre Lohnstruktur entsprechend anzupassen.
2. Tarifbindung: Der Bund greift ein
Tariflöhne sollen wieder zur Regel werden, nicht die Ausnahme bleiben. Um dieses Ziel zu erreichen, plant die künftige Regierung die Einführung eines Bundestariftreuegesetzes. Dieses würde voraussichtlich öffentliche Auftragsvergaben an tarifgebundene Unternehmen knüpfen und so den Einfluss der Tarifpartner stärken.
3. Arbeitszeit: Flexibilisierung im Rahmen der EU-Richtlinie
Auch bei der Arbeitszeit könnte sich nun endlich einiges ändern. Laut Sondierungspapier soll die gesetzliche Höchstarbeitszeit künftig wöchentlich statt täglich geregelt werden, um flexiblere Arbeitszeitmodelle zu ermöglichen. Dabei sollen die geltenden Ruhezeitregelungen erhalten bleiben. Unternehmen und Beschäftigte könnten dadurch mehr Gestaltungsspielraum erhalten, während die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitlimits weiterhin gewährleistet wird.
4. Digitalisierung und KI: Mehr Mitbestimmung für Betriebsräte
Die fortschreitende Digitalisierung und der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) stellen die Arbeitswelt vor neue Herausforderungen. Die künftige Regierung plant, den Betriebsräten mehr Mitbestimmungsrechte in diesem Bereich einzuräumen. Ziel ist es, die Veränderungen sozialpartnerschaftlich zu gestalten und den Einfluss der Arbeitnehmervertretungen zu stärken.
5. Steuerfreie Zuschläge für Mehrarbeit
Damit sich Mehrarbeit für Arbeitnehmer lohnt, sollen Zuschläge für Überstunden steuerfrei gestellt werden. Diese Regelung gilt für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträge orientierte Vollzeitarbeit hinausgeht. Dabei wird zwischen zwei Gruppen unterschieden: Für tariflich festgelegte Wochenarbeitszeiten gilt eine Mindestgrenze von 34 Stunden, für nicht tariflich geregelte Arbeitszeiten eine Grenze von 40 Stunden pro Woche.
Fazit: Abwarten, was kommt |
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Die Sondierungsergebnisse zeigen: In der kommenden Legislaturperiode könnte es wesentliche Veränderungen im Arbeitsrecht geben. Von einem steigenden Mindestlohn über eine stärkere Tarifbindung bis hin zu mehr Mitbestimmung bei Digitalisierung und KI – viele geplante Maßnahmen haben das Potenzial, die Arbeitswelt nachhaltig zu prägen. Welche dieser Vorhaben tatsächlich in Gesetzesform gegossen werden, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch: Die arbeitsrechtliche Agenda der künftigen Regierung verspricht spannende Entwicklungen. |