Sozialversicherungsausweis
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Grundsätze für die Gestaltung und des Verfahrens des Sozialversicherungsausweises nach § 18h Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch geändert und in neuer Fassung veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Grundsätze für die Gestaltung und des Verfahrens des Sozialversicherungsausweises nach § 18h Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch geändert und in neuer Fassung veröffentlicht.
Im Wesentlichen geht es dabei um eine geänderte Gestaltung und ein neu gefasstes Anschreiben der Rentenversicherung, mit dem der Ausweis versandt wird.
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