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Steuerfortentwicklungsgesetz vorerst gestoppt

Aktuell ist weiterhin offen, ob und in welchem Ausmaß die Grundfreibeträge und Kinderfreibeträge für 2025 und 2026 angehoben werden.

AllgemeinLohnsteuerrecht
Lesezeit 1 Min.
50-Euro-Schein mit eingestanztem Paragraphenzeichen, das auf die Verbindung zwischen Gesetzgebung und Finanzen hinweist.
Foto: stock.adobe.com/fotomek

Eine Einigung konnte bisher nicht erzielt werden. Der Hintergrund ist ein koalitionsinterner Streit über das Entlastungsvolumen, das auf Vorschlag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) aufgrund der Inflation um etwa 260 Millionen Euro höher ausfallen soll als ursprünglich vorgesehen. Der aktuelle Kabinettsentwurf sieht eine Erhöhung des Grundfreibetrags für 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro vor, was zwölf Euro mehr sind als zuvor geplant. Für 2026 ist eine weitere Anhebung auf 12.348 Euro vorgesehen. Damit würde der Tarifverlauf entsprechend der Inflationsrate von 2,6 Prozent angepasst. Weitere Gespräche hierzu sind Anfang November angesetzt.

 

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