Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Corona-Hilfe
Eine Ergänzung des BMF-Schreibens zu steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene liegt vor.
Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 9. April 2020 (IV C 4 – S 2223/19/10003 :003). Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird mit dem BMF-Schreiben vom 26. Mai 2020 das BMF-Schreiben vom 9. April 2020 ergänzt.
Zum BMF-Schreiben: https://www.bundesfinanzministerium.de/nl/5a8e2079-60f0-4da1-a218-6b701f649b45
Quelle: Bundesfinanzministerium