Stier meint…! Arbeitsunfall oder subjektive Gefahrenvorstellung?
LSG Sachsen-Anhalt entscheidet: Ein Beinahe-Unfall ohne objektive Gefahr begründet keinen Anspruch auf Unfallversicherungsleistungen. Subjektive Gefahrenvorstellungen reichen nicht aus.

Manchmal frage ich mich, wo im Arbeitsunfallrecht eigentlich die Grenze zwischen Realität und Vorstellung verläuft. Offenbar ziemlich genau dort, wo man etwas Schlimmes erwartet, es aber zum Glück nicht passiert. Das jedenfalls legt ein Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt nahe, das sich mit einer beinahe dramatischen, am Ende aber sehr nüchternen Situation beschäftigt.
Ein Fahrdienstleiter. Ein Bahnübergang. Eine Schranke. Ein Pkw, der ungünstig darunter hängen bleibt. Im Kopf des Beobachters läuft sofort der Katastrophenfilm an. Zug trifft Auto, Menschen kommen zu Schaden, schlimme Bilder. Tatsächlich passiert: fast nichts. Der Zug fährt langsam vorbei, es gibt einen kleinen Sachschaden, niemand wird verletzt. Ende der Geschichte. Eigentlich.
Psychische Beschwerden nach Beinahe-Unfall
Nicht ganz. Denn der Fahrdienstleiter entwickelt später psychische Beschwerden und möchte das Geschehen als Arbeitsunfall anerkannt wissen. Verständlich auf den ersten Blick. Schließlich war es stressig. Wer will schon bestreiten, dass der Gedanke an eine mögliche Kollision belastend sein kann. Das Gericht bleibt trotzdem bemerkenswert sachlich.
Was ist ein Arbeitsunfall? Die rechtlichen Anforderungen
Die Richter sagen sinngemäß: Ein Arbeitsunfall braucht einen Unfall. Und ein Unfall ist mehr als eine innere Alarmanlage, die kurz auf Vollgas läuft. Eine subjektive Vorstellung von Gefahr reicht nicht. Auch ein Beinahe-Unfall ist nicht automatisch ein Unfall. Entscheidend ist, was objektiv passiert ist und ob dieses Geschehen überhaupt geeignet war, einen Gesundheitsschaden zu verursachen.
Objektive Gefahrenlage entscheidend für Unfallversicherung
Hier wird es spannend. Nach den örtlichen Gegebenheiten konnte der Pkw gar nicht ins Gleisbett ragen. Ein Zusammenstoß war ausgeschlossen. Genau das hätte dem langjährig erfahrenen Fahrdienstleiter aufgrund seiner Ortskenntnis auch bewusst sein müssen. Übersetzt heißt das: Wer weiß, dass nichts passieren kann, kann sich später nicht auf das Gefühl berufen, dass alles hätte schlimm enden können.
Besonders deutlich wird das an einem Satz, der fast schon lebensphilosophisch wirkt. Nicht jede Befürchtung ist ein Ereignis. Angst allein macht noch keinen Unfall. Eine gedankliche Eskalation führt ebenfalls nicht automatisch zu einem Anspruch gegenüber der Unfallversicherung.
Nachweis des psychischen Erstschadens erforderlich
Damit ist die Sache aber noch nicht erledigt. Denn selbst wenn man großzügig unterstellt hätte, dass das Geschehen grundsätzlich geeignet gewesen wäre, einen psychischen Schaden auszulösen, scheitert der Anspruch an der nächsten Hürde. Dem Nachweis.
Mehrere Gutachten, viele Seiten Papier und ein langer zeitlicher Abstand später kommt das Gericht zu dem Ergebnis: Ein unfallbedingter psychischer Erstschaden lässt sich nicht feststellen.
Abgrenzung zu anderen Belastungsfaktoren
Keine akute Belastungsreaktion. Auch eine posttraumatische Belastungsstörung liegt nicht vor. Keine typischen Leitsymptome. Stattdessen ein ganzes Bündel anderer Belastungsfaktoren. Vorerkrankungen, familiäre Probleme, gescheiterte Wiedereingliederung, jahrelange Rechtsstreitigkeiten. Alles Dinge, die das Leben schwer machen können, aber eben nichts mit diesem Bahnübergang zu tun haben.
Konsequente Rechtsprechung zum Schutz des Systems
Das Urteil wirkt auf den ersten Blick streng. Auf den zweiten ist es vor allem konsequent. Denn würde man jede innere Gefahrenvorstellung zum Arbeitsunfall erklären, wäre das System der gesetzlichen Unfallversicherung schnell an einem Punkt, an dem nicht mehr das Geschehen zählt, sondern das Gefühl. Das wäre ein sehr weites Gleis.
In diesem Sinne…Arbeit darf belasten. Gedanken dürfen kreisen. Aber nicht jedes innere Drama ist ein versicherter Unfall. Manchmal ist es einfach nur gut gegangen. Und das ist im echten Leben immer noch der beste Ausgang.

Ihr Markus Stier

