Koalitionsausschuss stellt steuerpolitische Weichen für 2027
Die Bundesregierung plant eine umfassende Einkommensteuerreform ab 2027. Geplant sind höhere Freibeträge, mehr Kindergeld und eine Anhebung der Minijob-Pauschalsteuer von zwei auf fünf Prozent.

Mit dem am 02.07.2026 vorgestellten „Programm für Aufschwung und Beschäftigung” hat die Bundesregierung die steuerpolitischen Schwerpunkte der kommenden Jahre vorgestellt. Auch wenn die Maßnahmen zunächst nur politische Absichtserklärungen darstellen und noch ein Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen, zeichnen sich bereits jetzt zahlreiche Änderungen ab, die für Arbeitgeber, Beschäftigte und die Entgeltabrechnung von Bedeutung sein werden.
Umfassende Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen
Im Mittelpunkt steht eine umfassende Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Die Einkommensteuerreform soll zum 01.01.2027 in Kraft treten und ihre volle Wirkung ab dem Jahr 2028 entfalten. Geplant sind eine Anhebung des Grundfreibetrags, höhere Kinderfreibeträge und ein höheres Kindergeld. Darüber hinaus soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigen und die zweite Progressionszone abgeflacht werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, den Beginn des Spitzensteuersatzes nach hinten zu verschieben. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen insbesondere Familien mit Kindern von diesen Maßnahmen profitieren.
Reichensteuer: Neuer Steuersatz von 47 Prozent geplant
Zur Finanzierung der Reform ist gleichzeitig eine Anpassung der sogenannten Reichensteuer vorgesehen. Während der Steuersatz von 45 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro unverändert bleiben soll, ist ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro die Einführung eines Steuersatzes von 47 Prozent geplant.
Minijob-Pauschalsteuer steigt von zwei auf fünf Prozent
Auch im Bereich der Entgeltabrechnung enthält das Programm eine bemerkenswerte Ankündigung. So soll der Pauschalsteuersatz für geringfügig entlohnte Beschäftigungen von derzeit zwei auf künftig fünf Prozent angehoben werden. Ob und in welcher Form diese Änderung tatsächlich umgesetzt wird, bleibt dem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten. Sollte die Regelung Gesetz werden, müssten zahlreiche Arbeitgeber ihre Abrechnungsprozesse und Kostenkalkulationen entsprechend anpassen.
Steuerbonus für Handwerkerleistungen wird reduziert
Weitere steuerliche Änderungen betreffen die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen. Hier ist vorgesehen, den Steuerbonus von bislang 20 Prozent auf künftig 15 Prozent zu reduzieren. Dadurch sinkt die maximale steuerliche Entlastung von bisher 1.200 Euro auf 900 Euro jährlich.
Weitere Reformvorhaben der Bundesregierung
Neben den steuerlichen Maßnahmen umfasst das Programm zahlreiche weitere Vorhaben, unter anderem Reformen im Renten- und Arbeitsrecht, Maßnahmen zum Bürokratieabbau sowie zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch. Darüber hinaus plant die Bundesregierung die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft, um den Bau bezahlbaren Wohnraums zu fördern.
Was Personalabteilungen jetzt beachten sollten
Für die Praxis gilt derzeit: Noch handelt es sich nicht um geltendes Recht. Dennoch sollten Personalabteilungen und Entgeltabrechner die angekündigten Vorhaben aufmerksam verfolgen. Erfahrungsgemäß werden zentrale steuerliche Änderungen häufig mit kurzer Vorlaufzeit verabschiedet. Eine frühzeitige Beschäftigung mit den geplanten Reformen erleichtert daher die spätere Umsetzung erheblich.
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