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Telefonische Krankschreibung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.3.2022 die coronabedingte Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten erneut um weitere zwei Monate bis einschließlich zum 31.05.2022 verlängert.

Sozialversicherung
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Krankschreibung per Telefon

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18.3.2022 die coronabedingte Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten erneut um weitere zwei Monate bis einschließlich zum 31.05.2022 verlängert.  

Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können damit weiterhin telefonisch für bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden. 

Der Beschluss zur Verlängerung der Corona-Sonderregelung tritt mit Wirkung vom 01.04.2022 in Kraft. Unabhängig von der Corona-Sonderregelung gilt, dass Versicherte im Rahmen einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten können. 

Quelle: G-BA-Pressemitteilung vom 18.03.2022

 

 

Teaserfoto: © Adobe Stock/HNFOTO

 

 

 

 

 

 

 

 

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