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Unfallversicherungsschutz auch bei Fahrgemeinschaften möglich

Die Spritpreise steigen gerade und ein Ende der Preisspirale ist derzeit nicht abzusehen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bilden deshalb Fahrgemeinschaften, um zur Arbeit zu kommen. Das spart Benzin und schont das Portemonnaie. Aber wie ist eigentlich die Rechtslage in der gesetzlichen Unfallversicherung – sind doch „Umwege“ auf dem Arbeitsweg in der Regel nicht versichert.

Sozialversicherung
Lesezeit 1 Min.
Fahrgemeinschaft

Die Spritpreise steigen gerade und ein Ende der Preisspirale ist derzeit nicht abzusehen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bilden deshalb Fahrgemeinschaften, um zur Arbeit zu kommen. Das spart Benzin und schont das Portemonnaie. Aber wie ist eigentlich die Rechtslage in der gesetzlichen Unfallversicherung – sind doch „Umwege“ auf dem Arbeitsweg in der Regel nicht versichert. 

Auch Fahrgemeinschaften stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das heißt: Nach einem Unfall übernimmt die Berufsgenossenschaft alle Kosten für die medizinische Betreuung und weitere Rehabilitation. Mitglieder von Fahrgemeinschaften sind auch dann gesetzlich unfallversichert, wenn sie nicht zusammen von einem Treffpunkt aus starten. Die Fahrgemeinschaft muss zudem nicht regelmäßig stattfinden. 

Versichert sind das Abholen der einzelnen Mitfahrerinnen und Mitfahrer von zu Hause sowie das Absetzen an unterschiedlichen Arbeitsstellen und Wohnorten. Die Reihenfolge sollte stets so gewählt werden, dass die ­gefahrene Strecke nicht unnötig verlängert wird. Der Weg muss dabei nicht der von der Entfernung her kürzeste, aber der verkehrsgünstigste sein. Wer z. B. einen Stau umfahren will und darum nicht den kürzesten Weg wählt, gefährdet den Versicherungsschutz nicht. Wird die Fahrt allerdings für einen privaten Grund unterbrochen oder ein Umweg gewählt – zum Beispiel für einen Zwischenstopp in der Bäckerei -, erlischt der Versicherungsschutz und beginnt erst wieder, wenn der ursprüngliche Weg zum Ziel wieder aufgenommen wird. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) informiert in der Online-Ausgabe ihres Magazins „etem“ wie es um den Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung steht. 

Weitere Informationen bietet der vollständige Artikel aus dem Magazin „etem“, der online verfügbar ist.

Quelle: BG ETEM

 

 

 

Teaserfoto: © Adobe Stock/Andrey Popov

 

 

 

 

 

 

 

 

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