Update DaBPV: Vorübergehende Einschränkungen beim Datenabruf – temporäre Lösung aktiv
Seit dem 23.07.2025 kommt es beim DaBPV-Datenabrufverfahren zu Verzögerungen, da das BZSt vorübergehend keine Rückmeldungen übermittelt. Eine Übergangslösung wurde aktiviert.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat am 24.07.2025 darüber informiert, dass es aktuell zu Verzögerungen beim digitalen Abrufverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung (DaBPV) kommt.
Hintergrund
Seit dem 23.07.2025 werden vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorübergehend keine Rückmeldungen auf DaBPV-Anfragen übermittelt. Diese Einschränkung soll voraussichtlich bis zum 01.08.2025 andauern.
Aktueller Stand
Laut Mitteilung des BZSt vom 25.07.2025 steht die Schnittstelle grundsätzlich wieder zur Verfügung. Der reguläre Identabgleich zur Verifikation der steuerlichen IdNr. ist jedoch noch nicht funktionsfähig.
Übergangslösung
Um die Datenverarbeitung dennoch zügig wieder aufzunehmen, wird auf ein bewährtes Verfahren aus der Einführungsphase zurückgegriffen. Diese Lösung beschleunigt den Abruf, kann jedoch in seltenen Fällen zu Fehlern führen – etwa wenn frühere Geburtsdaten, die zwischenzeitlich korrigiert wurden, nicht berücksichtigt werden. In solchen Fällen tritt die Rückmeldung PUEG-3006-F auf („IdNr konnte nicht verifiziert werden“).
Weitere Schritte
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) wird am 25.07.2025 zusätzlich per Newsletter informieren. Sobald der reguläre Abgleich wieder zur Verfügung steht, wird die DSRV eine neue Mitteilung veröffentlichen, damit übermittlungsfehlerhafte Fälle erneut angestoßen werden können.

