Verbindliche Testangebote für Arbeitgeber
Mit der zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsstättenverordnung werden die bestehenden Regelungen bis zum 30.06.2021 verlängert und ergänzt.
Mit der zweiten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsstättenverordnung werden die bestehenden Regelungen bis zum 30.06.2021 verlängert und ergänzt.
Arbeitgeber sind verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests anzubieten:
- grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche
- für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten.
- Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber.
Bestehende Corona-Arbeitsschutzregelungen die bis zum 30.06.2021 verlängert werden:
- Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten; wenn die Tätigkeit dies zulässt.
- Arbeitgeber sind im Rahmen der Beurteilung der Gefährdungen verpflichtet, betriebliche Hygienepläne zu erstellen, umzusetzen sowie zugänglich zu machen.
- Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen; auch in Kantinen und Pausenräumen
- Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz oder Atemschutzmasken, wo dies nicht möglich ist.
- Arbeitgeber müssen diese zur Verfügung stellen.
- Arbeitgeber müssen eine ausreichende Handhygiene am Arbeitsplatz sicherstellen.
- Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.
- Es gelten strenge betriebliche Regelungen zur Kontaktvermeidung im Betrieb:
- Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
- In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden. Kontakte zwischen den Gruppen sind zu vermeiden.
Quelle: BMAS-Pressemitteilung
Teaserbild: © Adobe Stock/PixelboxStockFootage