Voraussichtliche Sachbezugswerte 2025
Wie in jedem Jahr werden auch die Sachbezugswerte für 2025 wieder an die Preisentwicklung angepasst. Nach dem Entwurf der 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung werden für 2025 voraussichtlich folgende Werte gelten:
Für zur Verfügung gestellte Verpflegung gilt ein Monatsbetrag in Höhe von 333 Euro (Im laufenden Jahr 2024 sind es 313 Euro).
Dieser Gesamtwert teilt sich auf in folgende Beträge:
Frühstück | 69 Euro (2024: 65 Euro) |
Mittagessen | 132 Euro (2024: 124 Euro) |
Abendessen | 132 Euro (2024: 124 Euro) |
Gesamt | 333 Euro (2024: 313 Euro) |
Für die zur Verfügungstellung freier Unterkünfte werden unterschiedliche Werte angesetzt, je nachdem ob es sich um einen volljährigen Arbeitnehmer oder um einen Jugendlichen handelt. Differenziert wird zudem nach der Anzahl der Beschäftigten in der Unterkunft und danach, ob es sich um eine Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt oder eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine normale Unterkunft handelt.
Freie Unterkunft volljährige Arbeitnehmer
Unterkunft belegt mit | Unterkunft allgemein | Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt/ |
---|---|---|
1 Beschäftigten | 282,00 | 239,70 |
2 Beschäftigten | 169,20 | 126,90 |
3 Beschäftigten | 141,00 | 98,70 |
mehr als 3 Beschäftigten | 112,80 | 70,50 |
Freie Unterkunft Jugendliche
Unterkunft belegt mit | Unterkunft allgemein | Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt/ |
---|---|---|
1 Beschäftigten | 239,70 | 197,40 |
2 Beschäftigten | 126,90 | 84,60 |
3 Beschäftigten | 98,70 | 56,40 |
mehr als 3 Beschäftigten | 70,50 | 28,20 |
Hinweis: Die Werte waren bei Veröffentlichung noch nicht endgültig verabschiedet, in der Regel kommt es aber nicht mehr zu Änderungen, da es sich hierbei um rein rechnerische und nicht um politisch beeinflusste Werte handelt.