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Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung – Die neuen Erleichterungen im Arbeitsrecht ab 2025

Am 18.10.2024 hat der Bundesrat dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zugestimmt. Ab dem 01.01.2025 treten mehrere Änderungen in Kraft, die Unternehmen spürbar entlasten und die Digitalisierung im HR-Bereich vorantreiben.

Lesezeit 1 Min.
Abbildung von zwei Frauen in Bürokleidung. Inmitten von Erleichterungen im Arbeitsrecht 2025 versucht eine Frau, einen Stapel bunter Ordner zu halten, während die andere lächelt und einen Laptop benutzt. Der Hintergrund bleibt in einem neutralen Beigeton.
Foto: © stock.adobe.com/drawlab19

Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

1. Digitale Nachweispflichten: Weniger Papierkram für Arbeitsverträge ab 2025

Schluss mit Papierbergen! Ab sofort dürfen Arbeitsverträge und ihre wesentlichen Inhalte elektronisch und in Textform (z. B. als PDF) übermittelt werden. Das spart Zeit, schont Ressourcen und ist rechtssicher – vorausgesetzt, der Empfang wird bestätigt.

Achtung

Achtung: In Einzelfällen gelten Ausnahmen – z. B. bei befristeten Arbeitsverträgen oder der Vereinbarung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten.

2. Elektronische Arbeitszeugnisse ab 2025: Papierlose HR-Prozesse

Das schriftliche Arbeitszeugnis war gestern. Ab 2025 können Zeugnisse mit Einwilligung der Mitarbeitenden auch elektronisch ausgestellt werden. Ein weiterer Schritt hin zu papierlosen Prozessen.

3. Aushangpflichten digitalisieren: Informationen einfach im Intranet bereitstellen

Kennen Sie noch die überfüllten schwarzen Bretter mit Arbeitszeitgesetz und Co.? Diese Pflicht entfällt – stattdessen können relevante Informationen einfach im Intranet bereitgestellt werden.

4. Altersgrenzenvereinbarungen 2025: Flexible Regelungen in Textform

Vereinbarungen über das Ende des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Altersgrenze können künftig in Textform getroffen werden. Das erleichtert insbesondere die Weiterbeschäftigung von Rentnern.

5. Flexiblere Leiharbeit: Überlassungsverträge digital abwickeln

Überlassungsverträge in der Leiharbeit dürfen ab 2025 ebenfalls in Textform abgeschlossen werden. Das macht die Abwicklung deutlich einfacher und schneller.

6. Elternzeitanträge digital einreichen: Weniger Aufwand ab 2025

Auch Elternzeitanträge müssen nicht mehr schriftlich eingereicht werden. Ein einfaches E-Mail-Schreiben genügt – weniger Papierkram, mehr Zeit für die Familie.

Fazit

Unser Fazit: Diese Neuerungen sind ein Gewinn für alle – weniger Papier, weniger Aufwand, mehr Flexibilität. Nutzen Sie die Chance, Ihre HR-Prozesse zu modernisieren, zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen.

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