Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld bis 30.9.2022 verlängert
Die meisten zur Linderung der Auswirkungen der Coronapandemie geschaffenen Erleichterungen und Erweiterungen beim Kurzarbeitergeld sind inzwischen ausgelaufen. Allerdings hat der Gesetzgeber einige Zugangserleichterungen noch einmal verlängert.
Die meisten zur Linderung der Auswirkungen der Coronapandemie geschaffenen Erleichterungen und Erweiterungen beim Kurzarbeitergeld sind inzwischen ausgelaufen. Allerdings hat der Gesetzgeber einige Zugangserleichterungen noch einmal verlängert. Die neue Verordnung sieht folgende Ausnahmen vor:
- Die Zahl der Beschäftigten, die im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
- auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung des Kurzarbeitergeldes wird weiter vollständig verzichtet.
Diese Regelungen laufen automatisch zum 30. September 2022 aus (sofern sie nicht erneut verlängert werden sollten).
Quelle: BMAS
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