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Zweite Verlängerung der Konsultationsvereinbarung mit Frankreich

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Datum vom 15.12.2020 eine Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich veröffentlicht.

Lohnsteuerrecht
Lesezeit 1 Min.
Eine Nahaufnahme eines beruflichen Meetings, bei dem einzelne Personen ein Dokument prüfen. Dies verdeutlicht eine kollaborative und konzentrierte Geschäftsumgebung.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Datum vom 15.12.2020 eine Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich veröffentlicht.

Quelle: BMF-Schreiben vom 15.12.2020 – IV B 3 – S 1301-FRAU/19/10018 :007
Beitragsbild: stock.adobe.com/terovesalainen

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